Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Anordnung über die statistische Erfassung des Kraftfahrtversicherungsgeschäfts mit NATO-Truppenangehörigen (KfzVersNATOStatAnO)

Ausfertigungsdatum
1968-07-18
Fundstelle
BAnz: 1968, Nr 135 (Nr 143)

Eingangsformel

Auf Grund des Abschnitts VII Abs. 2 der Anlage 1 (§ 7 Abs. 6) der Verordnung über die Tarife in der Kraftfahrtversicherung vom 20. November 1967 - Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 225 vom 1. Dezember 1967 - (Tarifverordnung) wird für besondere Tarife im Sinne des § 29 Absatz 2 Tarifverordnung angeordnet:

Art 1

* I. Tarifarten

    Die Übersicht nach Anlage 2
    (§ 10                          Absatz 2) ist in der Kraftfahrzeug-
    Haftpflicht-, Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung nach
    folgenden Tarifarten zu unterteilen:

    *
        *
            Tarifart 1 = Tarife für Versicherungen der amerikanischen Truppenangehörigen mit
                den besonderen Gefahrenmerkmalen Dienstgrad, Geschlecht, Familienstand
                und Alter des Versicherungsnehmers, Baujahrklasse des Fahrzeugs, ohne
                Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.


            Tarifart 2 = Tarife wie Tarifart 1 mit Gefahrenmerkmal Wagnisstärke.


            Tarifart 3 = Tarife für Versicherungen der kanadischen Truppenangehörigen mit den
                besonderen Gefahrenmerkmalen der Tarifart 1, jedoch mit Abweichungen
                hinsichtlich der Unterteilung nach Dienstgrad und Geschlecht des
                Versicherungsnehmers.


            Tarifart 4 = Tarife für Versicherungen von NATO-Truppenangehörigen, soweit sie
                nicht unter Tarifart 1 bis 3 fallen, mit dem besonderen
                Gefahrenmerkmal Alter des Versicherungsnehmers.










    In den Übersichten über den Schadenverlauf nach Anlage 2 der
    Tarifverordnung ist in der Überschrift hinter der Angabe der
    Versicherungsart zusätzlich die Tarifart anzuführen.


II. **Wagnisstärke**

    Soweit der Tarif eine Wagnisstärke-Aufteilung vorsieht, ist sie in der
    Übersicht nach Anlage 2 der Tarifverordnung unter Spalte 2
    entsprechend der genehmigten Einteilung einzutragen.

    Entfällt das Gefahrenmerkmal Wagnisstärke, ist in Spalte 2 die
    Schlüsselzahl "000" einzusetzen.


III. **Besondere Gefahrenmerkmale**

    In der Übersicht nach Anlage 2 unter Spalte 3 sind - da eine
    Gliederung nach Tarifgruppen gemäß Anlage 1 Abschn. III 1 entfällt -
    die besonderen Gefahrenmerkmale in folgender Weise zu erfassen:

    **Tarifart 1 und 2**

    a)  Dienstgrad (Geschlecht)

        0 = für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad
            und Geschlecht


        1 = Offiziere männlich


        2 = Offiziere weiblich

            ohne Berücksichtigung des Familienstandes


        3 = Zivilisten männlich


        4 = Zivilisten weiblich

            ohne Berücksichtigung des Familienstandes


        5 = E 8 bis E 9


        6 = E 5 bis E 7


        7 = E 4


        8 = E 1 bis E 3




        Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese
        zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte
        Aufstellung).


    b)  Familienstand

        0 = keine Unterscheidung des Familienstandes (gilt für die
            Dienstgradschlüsselzahlen 2 und 4)


        1 = ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend


        2 = verheiratet.





    c)  Alter des Versicherungsnehmers

        1 = unter 21 Jahre,


        2 = 21 bis unter 25 Jahre


        3 = 25 Jahre und älter




        Sieht ein Tarif eine weitergehende Unterteilung vor, ist diese
        zusätzlich zu erfassen (durch Untersummen oder eine gesonderte
        Aufstellung).


    d)  Baujahrklasse des Fahrzeugs

        1 = unter 5 Jahre alt


        2 = 5 Jahre bis unter 10 Jahre alt


        3 = 10 Jahre und mehr Jahre alt.







    **Tarifart 3**

    a)  Dienstgrad (Geschlecht)

        0 = für alle Versicherungsnehmer unter 21 Jahre, unabhängig vom Dienstgrad
            und Geschlecht


        1 = Offiziere und Zivilisten männlich


        2 = Sergeanten


        3 = Korporäle


        4 = LAC's




        Weibliche Offiziere und Zivilisten (Angestellte) sind wie Offiziere
        und Zivilisten männlich, verheiratet, zu behandeln.


    b)  Familienstand

        1 = ledig oder vom Ehegatten getrennt lebend


        2 = verheiratet.





    c)  Alter des Versicherungsnehmers                                wie in
        Tarifart 1 und 2.


    d)  Baujahrklasse des Fahrzeugs                                wie in
        Tarifart 1 und 2.




    **Tarifart 4**

    *   Alter des Versicherungsnehmers

        2 = unter 25 Jahre


        3 = 25 Jahre und älter.








IV. **Schadenklassen**

    Das Gefahrenmerkmal der Schadenfreiheit ist in den Übersichten nach
    Anlage 2 nicht zu berücksichtigen. Ist die Schadenfreiheit ein Merkmal
    des besonderen Tarifs, ist der Bedarf für die Gewährung des
    Schadenfreiheits-Rabattes gesondert nachzuweisen.


V.  **Summenergebnisse**

    Aus den Zahlenergebnissen für die kleinsten Wagnisgruppen sind
    folgende Summenergebnisse - sofern sie auf Grund der vorstehenden
    Bestimmungen Gefahrenmerkmale der einzelnen Tarifarten sind - zu
    bilden:

    1a) für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen
        Wagnisstärke-Gruppe


    1b) für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der
        einzelnen Wagnisstärke-Gruppe


    1c) für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen
        Wagnisstärke-Gruppe


    1d) für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen
        Wagnisstärke-Gruppe


    2.  für die einzelne Wagnisstärke-Gruppe


    3a) für die Gruppierungen nach den Dienstgraden innerhalb der einzelnen
        Wagnis-Kennziffer


    3b) für die Unterscheidungen nach dem Familienstand innerhalb der
        einzelnen Wagnis-Kennziffer


    3c) für die Altersgruppen der Versicherungsnehmer innerhalb der einzelnen
        Wagnis-Kennziffer


    3d) für die Baujahrklassen der Fahrzeuge innerhalb der einzelnen Wagnis-
        Kennziffer


    3e) für die zusammengefaßten Gruppierungen nach dem Dienstgrad,
        Familienstand und Alter des Versicherungsnehmers (z.B. E 4,
        verheiratet, 21 bis unter 25 Jahre = Schlüsselzahl 722 für Tarifart
        1),

        für jede Baujahrklasse des Fahrzeugs innerhalb der einzelnen Wagnis-
        Kennziffer


    4.  für die einzelne Wagnis-Kennziffer


    5.  für die Übersicht der einzelnen Tarifart insgesamt.





VI. **Wagnis-Kennziffern**

    Sofern im Tarif eines Versicherungsunternehmens die Gliederung gemäß
    Anlage 1 Abschnitt
    VII                          Abs. 1 der Tarifverordnung nicht
    vorgesehen ist, können auf Antrag die Wagnis-Kennziffern 781 unter 780
    und
    783                          unter 782 erfaßt werden.

Art 2

Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen

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