(1) Die Rechnungs- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern regeln sich nach den Vorschriften dieser Verordnung und deren Anlagen, unabhängig davon, ob das Krankenhaus Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist, und unabhängig von der Rechtsform des Krankenhauses. Soweit die Absätze 3 und 4 nichts anderes bestimmen, bleiben die Rechnungs- und Buchführungspflichten nach dem Handels- und Steuerrecht sowie nach anderen Vorschriften unberührt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für
die Krankenhäuser, auf die das Krankenhausfinanzierungsgesetz nach seinem § 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 keine Anwendung findet,
die Krankenhäuser, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, 4 oder 7 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht gefördert werden, es sei denn, daß diese Krankenhäuser auf Grund Landesrechts nach § 5 Abs. 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes gefördert werden, oder
die Bundeswehrkrankenhäuser und die Krankenhäuser der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
(3) Krankenhäuser, die Kapitalgesellschaften im Sinne des Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs sind, brauchen auch für Zwecke des Handelsrechts bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses nach dem Handelsgesetzbuch die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 268 Abs. 2 und § 275 des Handelsgesetzbuchs nicht anzuwenden. Sehen sie von der Anwendung ab, so haben sie bei der Aufstellung, Feststellung und Offenlegung die Bilanz nach Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 und den Anlagennachweis nach Anlage 3 zu gliedern. Die im Anlagennachweis vorgeschriebenen Angaben sind auch für den Posten "Immaterielle Vermögensgegenstände" und jeweils für die Posten des Finanzanlagevermögens zu machen.
(4) Bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach Absatz 3 für Zwecke des Handelsrechts gelten die Erleichterungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs bei der Aufstellung und Feststellung nicht; bei der Offenlegung nach den §§ 325 bis 328 des Handelsgesetzbuchs dürfen § 266 Abs. 1 Satz 3 und § 276 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe angewendet werden, daß in der Bilanz nach Anlage 1 und im Anlagennachweis nach Anlage 3 nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen und daß in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Anlage 2 die Posten 1 bis 8 und 10 zu dem Posten "Rohergebnis" zusammengefaßt werden dürfen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Das Krankenhaus führt seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung; im übrigen gelten die §§ 238 und 239 des Handelsgesetzbuchs. Die Konten sind nach dem Kontenrahmen der Anlage 4 einzurichten, es sei denn, daß durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kontenrahmen sichergestellt wird. Für das Inventar gelten die §§ 240 und 241 des Handelsgesetzbuchs.
(1) Der Jahresabschluß des Krankenhauses besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang einschließlich des Anlagennachweises. Die Bilanz ist nach der Anlage 1, die Gewinn- und Verlustrechnung nach der Anlage 2, der Anlagennachweis nach der Anlage 3 zu gliedern; im übrigen richten sich Inhalt und Umfang des Jahresabschlusses nach Absatz 3.
(2) Der Jahresabschluß soll innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufgestellt werden.
(3) Für die Aufstellung und den Inhalt des Jahresabschlusses gelten die §§ 242 bis 256a sowie § 264 Abs. 2, § 265 Abs. 2, 5 und 8, § 268 Abs. 1 und 3, § 270 Abs. 2, die §§ 271, 272, 274, 275 Absatz 4, § 277 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 und § 284 Abs. 2 Nr. 1 und 3 des Handelsgesetzbuchs sowie Artikel 24 Abs. 5 Satz 2 und Artikel 28, 42 bis 44 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.
(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung eine Bewertung des Anlagevermögens vornimmt, zum Stichtag der Eröffnungsbilanz die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht ohne unvertretbaren Aufwand ermitteln, so sind den Preisverhältnissen des vermutlichen Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkts entsprechende Erfahrungswerte als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die am 1. Januar 1972 bis auf einen Erinnerungsposten abgeschrieben waren, können mit diesem Restbuchwert angesetzt werden.
(2) Nicht auf dem Krankenhausfinanzierungsgesetz beruhende Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(3) Fördermittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für Investitionen in aktivierte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Bilanz auf der Passivseite als "Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG", vermindert um den Betrag der bis zum jeweiligen Bilanzstichtag angefallenen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, auszuweisen.
(4) Sind Fördermittel für Lasten aus Darlehen, die vor Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten des Krankenhauses aufgenommen worden sind, bewilligt worden, ist in Höhe des Teils der jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, der nicht durch den Tilgungsanteil der Fördermittel gedeckt ist, in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Ist der Tilgungsanteil der Fördermittel aus der Darlehensförderung höher als die jährlichen Abschreibungen auf die mit diesen Mitteln finanzierten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, ist in der Bilanz in Höhe des überschießenden Betrages auf der Passivseite ein "Ausgleichsposten aus Darlehensförderung" zu bilden. Für die in § 2 Nr. 1a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes genannten Ausbildungsstätten gelten Satz 1 und 2 entsprechend.
(5) In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln des Krankenhausträgers vor Beginn der Förderung beschafften Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist in der Bilanz auf der Aktivseite ein "Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung" zu bilden.
(6) Unter dem Eigenkapital sind bei Krankenhäusern in einer anderen Rechtsform als der Kapitalgesellschaft oder ohne eigene Rechtspersönlichkeit als "festgesetztes Kapital" die Beträge auszuweisen, die vom Krankenhausträger auf Dauer zur Verfügung gestellt werden. Als "Kapitalrücklagen" sind sonstige Einlagen des Krankenhausträgers auszuweisen. Für Gewinnrücklagen gilt § 272 Abs. 3 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.
Für die Aufbewahrung von Unterlagen, die Aufbewahrungsfristen und die Vorlegung von Unterlagen gelten die §§ 257 und 261 des Handelsgesetzbuchs.
(weggefallen)
Das Krankenhaus hat eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen, die eine betriebsinterne Steuerung sowie eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erlaubt; sie muß die Ermittlung der pflegesatzfähigen Kosten sowie die Erstellung der Leistungs- und Kalkulationsaufstellung nach den Vorschriften der Bundespflegesatzverordnung ermöglichen. Dazu gehören folgende Mindestanforderungen:
Das Krankenhaus hat die auf Grund seiner Aufgaben und Struktur erforderlichen Kostenstellen zu bilden. Es sollen, sofern hierfür Kosten und Leistungen anfallen, mindestens die Kostenstellen gebildet werden, die sich aus dem Kostenstellenrahmen der Anlage 5 ergeben. Bei abweichender Gliederung dieser Kostenstellen soll durch ein ordnungsmäßiges Überleitungsverfahren die Umschlüsselung auf den Kostenstellenrahmen sichergestellt werden.
Die Kosten sind aus der Buchführung nachprüfbar herzuleiten.
Die Kosten und Leistungen sind verursachungsgerecht nach Kostenstellen zu erfassen; sie sind darüber hinaus den anfordernden Kostenstellen zuzuordnen, soweit dies für die in Satz 1 genannten Zwecke erforderlich ist.
Ein Krankenhaus mit bis zu 100 Betten oder mit nur einer bettenführenden Abteilung kann von den Pflichten nach § 8 befreit werden, soweit die mit diesen Pflichten verbundenen Kosten in keinem angemessenen Verhältnis zu dem erreichbaren Nutzen stehen und die in § 8 Satz 1 genannten Zwecke auf andere Weise erreicht werden können. Über die Befreiung entscheidet auf Antrag des Krankenhauses die zuständige Landesbehörde; dabei sind einvernehmliche Regelungen mit dem Landespflegesatzausschuß nach § 20 der Bundespflegesatzverordnung anzustreben.
Ordnungswidrig im Sinne des § 334 Abs. 1 Nr. 6 des Handelsgesetzbuchs handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Krankenhauses, das Kapitalgesellschaft ist, bei der Aufstellung oder Feststellung eines Jahresabschlusses
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 2
a) die Bilanz nicht nach Anlage 1,
b) die Gewinn- und Verlustrechnung nicht nach Anlage 2 oder
c) den Anlagennachweis nicht nach Anlage 3
gliedert oder
entgegen § 1 Abs. 3 Satz 3 die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben im Anlagennachweis nicht, nicht in der vorgeschriebenen Form oder nicht mit dem vorgeschriebenen Inhalt macht.
(1) Krankenhäuser, die nicht Kapitalgesellschaften sind, können auf die Geschäftsjahre 1987 und 1988 anstelle der vom 1. Januar 1987 an geltenden Vorschriften dieser Verordnung die bisherigen Vorschriften einschließlich der im bisherigen § 4 Abs. 3 bezeichneten Vorschriften des Aktiengesetzes in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung anwenden.
(2) § 8 und § 9 Satz 1 gelten für Krankenhäuser, die von den Vorschriften des § 8 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 1985 geltenden Fassung befreit sind, erstmals für das am 1. Januar 1987 beginnende Geschäftsjahr.
(3) Sofern für ein Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 1998 und spätestens im Jahre 2001 endet, der Jahresabschluß und der Konzernabschluß nach Artikel 42 Abs. 1 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch in Deutscher Mark aufgestellt werden, sind auch die in den Formblättern gemäß Anlage 1 und 2 für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die im Anlagennachweis gemäß Anlage 3 vorgeschriebenen Angaben in Deutscher Mark und unter der Bezeichnung "DM" zu machen. Für ein Geschäftsjahr, das spätestens am 31. Dezember 1998 endet, ist diese Verordnung in der an diesem Tage geltenden Fassung anzuwenden.
(4) § 279 des Handelsgesetzbuchs ist letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Die Anlagen 1 und 4 mit den Änderungen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) und durch Artikel 1 Nummer 3 und 4 der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen vom 9. Juni 2011 (BGBl. I S. 1041) erfolgt sind, sind erstmals auf Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009, im Fall des Artikels 66 Absatz 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch nach dem 31. Dezember 2008 beginnen. Die Anlagen 1 und 4 in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung sind letztmals auf einen Jahresabschluss anzuwenden, der für ein Geschäftsjahr aufzustellen ist, das vor dem 1. Januar 2010 beginnt. Soweit im Übrigen in dieser Verordnung auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102) verwiesen wird, gelten die in den Artikeln 66 und 67 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Übergangsregelungen entsprechend. Artikel 66 Abs. 3 Satz 6 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch gilt entsprechend.
-
-
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1049 - 1052; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Bilanz *) Aktivseite A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (KUGr. 0901) .......... 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten (KUGr. 0902) .......... 3. Geschäfts- oder Firmenwert (KUGr. 0903) .......... 4. geleistete Anzahlungen (KUGr. 091) .......... II. Sachanlagen: 1. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Betriebsbauten einschließlich der Betriebsbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 01; KUGr. 050, 053) .... ............. 2. Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte mit Wohnbauten einschließlich der Wohnbauten auf fremden Grundstücken (KGr. 03, KUGr. 052; KUGr. 053, soweit nicht unter 1.) ....... ............. 3. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten (KGr. 04) ........ ............. 4. technische Anlagen (KGr. 06) . ............. 5. Einrichtungen und Ausstattungen (KGr. 07) ...... ............. 6. geleistete Anzahlungen und
III. Finanzanlagen: 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 092) ++) .. ............. 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (KUGr. 093) ++) .. ............. 3. Beteiligungen (KUGr. 094) .... ............. 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 095) ++) .............. ............. 5. Wertpapiere des Anlagevermögens (KUGr. 096) .. ............. 6. sonstige Finanzanlagen
davon bei Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger .......... B. Umlaufvermögen: I. Vorräte: 1. Roh-, Hilfs- und Betriebs- stoffe (KUGr. 100-105) ....... ............ 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen (KUGr. 106) .................. ............ 3. fertige Erzeugnisse und Waren (KUGr. 107) ............ ............ 4. geleistete Anzahlungen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (KGr. 12), .... ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 2. Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger (KUGr. 160), ................. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht (KGr. 15), ................... ............ davon nach der BPflV (KUGr. 151), ........... davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen (KUGr. 161) ++), . ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ........... 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungs- verhältnis besteht (KUGr. 162) ++), ............. ............ davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... 6. Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital (KUGr. 164) ++) 7. sonstige Vermögensgegenstände
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr .......... III. Wertpapiere des Umlaufvermögens (KGr. 14), ...................... ................ davon Anteile an verbundenen Unternehmen (KUGr. 140) ++) .......... IV: Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten (KGr. 13) ....................... ................ C. Ausgleichsposten nach dem KHG: 1. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KUGr. 180) ........... ............ 2. Ausgleichsposten für
Passivseite A. Eigenkapital: 1. Eingefordertes Kapital (KUGr. 2003) Gezeichnetes Kapital (KUGr. 2001) .. ......... abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen (KUGr. 2002) .. ........ 2. Kapitalrücklagen (KUGr. 201) .... ............ 3. Gewinnrücklagen (KUGr. 202) ..... ............ 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (KUGr. 203) ..................... ............ 5. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ........... E. Ausgleichsposten aus Darlehens- förderung (KGr. 24) ................... ................. F. Rechnungsabgrenzungsposten (KGr. 38) .. ................. G. Passive latente Steuern (KGr. 39) ++) .
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Bilanz. ++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1053 - 1054; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung *) 1. Erlöse aus Krankenhausleistungen (KGr. 40)................................. ........ 2. Erlöse aus Wahlleistungen (KGr. 41) ...... ........ 3. Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses (KGr. 42) .................. ........ 4. Nutzungsentgelte der Ärzte (KGr. 43) ..... ........ 5. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen/unfertigen Leistungen (KUGr. 550 u. 551) ....................... ........ 6. andere aktivierte Eigenleistungen (KUGr. 552) .............................. ........ 7. Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht unter Nr. 11 (KUGr. 472) ....................... ........
(KGr. 44, 45; KUGr. 473, 520; KGr. 54, 57, 58; KUGr. 591, 592), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KGr. 58) ......... 9. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter (KGr. 60, 64) ...... ........ b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung (KGr. 61-63), ......................... ........ davon für Altersversorgung (KGr. 62) ......... 10. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ........................ ........ (KUGr. 650; KGr. 66 ohne Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KGr. 67; KUGr. 680; KGr. 71) b) Aufwendungen für bezogene Leistungen .. ........ ...........
(KUGr. 651 Kto. 6601, 6609, 6616 und 6618; KUGr. 681) Zwischenergebnis ............................. ........... 11. Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen (KGr. 46; KUGr. 470, 471), ......................... ........ davon Fördermittel nach dem KHG (KGr. 46) ......... 12. Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung (KGr. 48) .. ......... 13. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 490-491) .......................... ......... 14. Erträge aus der Auflösung des Ausgleichspostens für Darlehensförderung (KUGr. 492) .............................. ......... 15. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens (KUGr. 752, 754, 755) .................... ......... 16. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung (KUGr. 753) .............................. ......... 17. Aufwendungen für die nach dem KHG geförderte Nutzung von Anlagegegenständen (KGr. 77) ............. ......... 18. Aufwendungen für nach dem KHG geförderte, nicht aktivierungsfähige Maßnahmen (KUGr. 721) .............................. ......... 19. Aufwendungen aus der Auflösung der Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
20. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (KUGr. 760, 761) ......... b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten (KUGr. 765) ............. ......... 21. sonstige betriebliche Aufwendungen ....... ......... ...........
(KGr. 69, 70; KUGr. 720, 731, 732, 763, 764, 781, 782, 790, 791, 793, 794), davon aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre (KUGr. 790) Zwischenergebnis ............................. ........... 22. Erträge aus Beteiligungen (KUGr. 500, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5000) ++) ......... 23. Erträge aus anderen Wertpapieren und aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (KUGr. 501, 521), ........................ ......... davon aus verbundenen Unternehmen (Kto. 5010, 5210) ++) ......... 24. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (KGr. 51), ....................... ......... davon aus verbundenen Unternehmen (KUGr. 510) ++) ......... 25. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (KUGr. 762) .............................. ......... 26. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (KGr. 74), ............................... ......... ...........
davon für Betriebsmittelkredite (KUGr. 740), ......... davon an verbundene Unternehmen (KUGr. 741) ++) ......... 27. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ....................... ........... 28. außerordentliche Erträge (KUGr. 590) ..... .........
30. außerordentliches Ergebnis ............... ......... ...........
davon vom Einkommen und vom Ertrag .........
*) Die Klammerhinweise auf den Kontenrahmen entfallen in der Gewinn- und Verlustrechnung ++) Ausweis dieser Posten nur bei Kapitalgesellschaften.
(Inhalt: nicht darstellbare Tabelle, Fundstelle: BGBl. I 1987, 1055)
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1056 - 1066; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*
*
01
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten
010
Bebaute Grundstücke
011
Betriebsbauten
012
Außenanlagen
*
02
frei
*
03
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten
030
Bebaute Grundstücke
031
Wohnbauten
032
Außenanlagen
*
04
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ohne Bauten
*
05
Bauten auf fremden Grundstücken
050
Betriebsbauten
051
frei
052
Wohnbauten
053
Außenanlagen
*
06
Technische Anlagen
060
in Betriebsbauten
061
frei
062
in Wohnbauten
063
in Außenanlagen
*
07
Einrichtungen und Ausstattungen
070
in Betriebsbauten
071
frei
072
in Wohnbauten
076
Gebrauchsgüter
0761
Wiederbeschaffte, geringwertige Gebrauchsgüter (mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 51 bis zu 410 Euro
0762
Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne Umsatzsteuer von mehr als 410 Euro
077
Festwerte in Betriebsbauten
078
frei
079
Festwerte in Wohnbauten
*
08
Anlagen im Bau und Anzahlungen auf Anlagen
080
Betriebsbauten
081
frei
082
Wohnbauten
*
09
Immaterielle Vermögensgegenstände, Beteiligungen und andere Finanzanlagen
090
Immaterielle Vermögensgegenstände
0901
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
0902
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten
0903
Geschäfts- oder Firmenwert
091
geleistete Anzahlungen
092
Anteile an verbundenen Unternehmen *)
093
Ausleihungen an verbundene Unternehmen *)
094
Beteiligungen
095
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
096
Wertpapiere des Anlagevermögens
097
Sonstige Finanzanlagen
*
*
10
Vorräte
100
Vorräte an Lebensmitteln
101
Vorräte des medizinischen Bedarfs
102
Vorräte an Betriebsstoffen
103
Vorräte des Wirtschaftsbedarfs
104
Vorräte des Verwaltungsbedarfs
105
Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
106
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
107
Fertige Erzeugnisse, Waren
*
11
Geleistete Anzahlungen (soweit nicht in Kontengruppe 08 auszuweisen)
*
*
12
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
*
13
Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
*
14
Wertpapiere des Umlaufvermögens
140
Anteile an verbundenen Unternehmen *)
*
15
Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
150
Forderungen nach dem KHG
151
Forderungen nach der Bundespflegesatzverordnung
*
16
Sonstige Vermögensgegenstände
160
Forderungen an Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger
161
Forderungen gegen verbundene Unternehmen *)
162
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
163
Andere sonstige Vermögensgegenstände
164
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
*
17
Rechnungsabgrenzung
170
Disagio
171
Andere Abgrenzungsposten
*
18
Ausgleichsposten nach dem KHG
180
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
181
Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung
*
19
Aktive latente Steuern, Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
190
Aktive latente Steuern
191
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
*
*
20
Eigenkapital
200
Gezeichnetes/festgesetztes Kapital
2001
Gezeichnetes Kapital/festgesetztes Kapital
2002
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
2003
Eingefordertes Kapital
201
Kapitalrücklagen
202
Gewinnrücklagen
203
Gewinnvortrag/Verlustvortrag
204
Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag
*
21
Sonderposten aus Zuwendungen Dritter
*
22
Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG
*
23
Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
*
24
Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
*
27
Pensionsrückstellungen
*
28
Andere Rückstellungen
280
Steuerrückstellungen
281
Sonstige Rückstellungen
*
29
frei
*
*
30
frei für spätere Entwicklungen
*
31
frei für spätere Entwicklungen
*
32
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
*
33
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der
*
EUR
Ausstellung eigener Wechsel
*
34
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
*
35
Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
350
Verbindlichkeiten nach dem KHG
351
Verbindlichkeiten nach der Bundespflegesatzverordnung
*
36
Erhaltene Anzahlungen
*
37
Sonstige Verbindlichkeiten
370
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger
371
Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens
372
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen *)
373
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht *)
374
Andere sonstige Verbindlichkeiten
*
38
Rechnungsabgrenzung
*
39
Passive latente Steuern
*
*
40
Erlöse aus Krankenhausleistungen
400
Erlöse aus tagesgleichen Pflegesätzen
4001
Erlöse aus Basispflegesatz, vollstationär
4003
Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, vollstationär
4004
Erlöse aus Abteilungspflegesätzen, teilstationär
4005
Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, vollstationär
4006
Erlöse aus Pflegesätzen für besondere Einrichtungen, teilstationär
401
Erlöse aus Fallpauschalen und Sonderentgelten
4010
Erlöse aus Fallpauschalen
4011
Erlöse aus Sonderentgelten
402
Erlöse aus vor- und nachstationärer Behandlung
4020
Erlöse aus vorstat. Behandlung nach § 115a SGB V
4021
Erlöse aus nachstat. Behandlung nach § 115a SGB V
403
Erlöse aus Ausbildungskostenumlage
404
Ausgleichsbeträge nach BPflV
405
Zuschlag nach § 18b KHG
*
41
Erlöse aus Wahlleistungen
410
Erlöse aus wahlärztlichen Leistungen
411
Erlöse aus gesondert berechneter Unterkunft
413
Erlöse aus sonstigen nichtärztlichen Wahlleistungen
*
42
Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses
420
Erlöse aus Krankenhausambulanzen
421
Erlöse aus Chefarztambulanzen einschließl. Sachkosten
422
Erlöse aus ambulanten Operationen nach § 115b SGB V
*
43
Nutzungsentgelte (Kostenerstattung und Vorteilsausgleich) und sonstige Abgaben der Ärzte
430
Nutzungsentgelte für wahlärztliche Leistungen
431
Nutzungsentgelte für von Ärzten berechnete ambulante ärztliche Leistungen
433
Nutzungsentgelte der Belegärzte
434
Nutzungsentgelte für Gutachtertätigkeit u.ä.
435
Nutzungsentgelte für die anteilige Abschreibung medizinisch- technischer Großgeräte
*
44
Rückvergütungen, Vergütungen und Sachbezüge
440
Erstattungen des Personals für freie Station
441
Erstattungen des Personals für Unterkunft
442
Erstattungen des Personals für Verpflegung
443
Erstattungen des Personals für sonstige Leistungen
*
45
Erträge aus Hilfs- und Nebenbetrieben, Notarztdienst
450
aus Hilfsbetrieben
451
aus Nebenbetrieben
452
aus der Bereitstellung von Krankenhausärzten für den Notarztdienst
*
46
Erträge aus Fördermitteln nach dem KHG
460
Fördermittel, die zu passivieren sind
461
Sonstige Fördermittel
*
47
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand sowie Zuwendungen Dritter
470
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung von Investitionen (soweit nicht unter 46)
471
Zuwendungen Dritter zur Finanzierung von Investitionen
472
Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand zur Finanzierung laufender Aufwendungen
473
Zuwendungen Dritter zur Finanzierung laufender Aufwendungen
*
48
Erträge aus der Einstellung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung und für Eigenmittelförderung
*
49
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Verbindlichkeiten nach dem KHG und Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
490
aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG, zweckentsprechend verwendet
491
aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand
492
aus der Auflösung von Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
*
*
50
Erträge aus Beteiligungen und anderen Finanzanlagen
500
Erträge aus Beteiligungen
5000
Erträge aus Beteiligungen an verbundenen Unternehmen *)
501
Erträge aus anderen Finanzanlagen
5010
Erträge aus anderen Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
*
51
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
510
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge aus verbundenen Unternehmen *)
*
52
Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens
520
Sachanlagevermögen
521
Finanzanlagevermögen
5210
Finanzanlagen in verbundenen Unternehmen *)
*
53
frei
*
54
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
*
55
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen
550
Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
551
Bestandsveränderungen der unfertigen Leistungen
552
Andere aktivierte Eigenleistungen
*
56
frei
*
57
Sonstige ordentliche Erträge
*
58
Erträge aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
*
59
Übrige Erträge
590
Außerordentliche Erträge
591
Periodenfremde Erträge
592
Spenden und ähnliche Zuwendungen
*
*
60
Löhne und Gehälter
6000
Ärztlicher Dienst
6001
Pflegedienst
6002
Medizinisch-technischer Dienst
6003
Funktionsdienst
6004
Klinisches Hauspersonal
6005
Wirtschafts- und Versorgungsdienst
6006
Technischer Dienst
6007
Verwaltungsdienst
6008
Sonderdienste
6010
Personal der Ausbildungsstätten
6011
Sonstiges Personal
6012
Nicht zurechenbare Personalkosten
*
61
Gesetzliche Sozialabgaben (Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
62
Aufwendungen für Altersversorgung (Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
63
Aufwendungen für Beihilfen und Unterstützungen (Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
64
Sonstige Personalaufwendungen (Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
65
Lebensmittel und bezogene Leistungen
650
Lebensmittel
651
Bezogene Leistungen
*
66
Medizinischer Bedarf
6600
Arzneimittel (außer Implantate und Dialysebedarf)
6601
Kosten der Lieferapotheke
6602
Blut, Blutkonserven und Blutplasma
6603
Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel
6604
Ärztliches und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Instrumente
6606
Narkose- und sonstiger OP-Bedarf
6607
Bedarf für Röntgen- und Nuklearmedizin
6608
Laborbedarf
6609
Untersuchungen in fremden Instituten
6610
Bedarf für EKG, EEG, Sonographie
6611
Bedarf der physikalischen Therapie
6612
Apothekenbedarf, Desinfektionsmaterial
6613
Implantate
6614
Transplantate
6615
Dialysebedarf
6616
Kosten für Krankentransporte (soweit nicht Durchlaufposten)
6617
Sonstiger medizinischer Bedarf
6618
Honorare für nicht im Krankenhaus angestellte Ärzte
*
67
Wasser, Energie, Brennstoffe
*
68
Wirtschaftsbedarf
680
Materialaufwendungen
681
Bezogene Leistungen
*
69
Verwaltungsbedarf
*
*
70
Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
700
Zentraler Verwaltungsdienst
701
Zentraler Gemeinschaftsdienst
*
71
Wiederbeschaffte Gebrauchsgüter (soweit Festwerte gebildet wurden)
*
72
Instandhaltung
720
Pflegesatzfähige Instandhaltung
7200
Instandhaltung im Sinne des § 17 Abs. 4b Satz 2 KHG, soweit nicht gefördert
7201
Instandhaltung Medizintechnik
7202
Instandhaltung Sonstiges
721
Nicht aktivierungsfähige, nach dem KHG geförderte Maßnahmen
*
73
Steuern, Abgaben, Versicherungen
730
Steuern
731
Sonstige Abgaben
732
Versicherungen
*
74
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
740
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Betriebsmittelkredite
741
Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen
742
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für sonstiges Fremdkapital
*
75
Auflösung von Ausgleichsposten und Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
750
Auflösung des Ausgleichspostens aus Darlehensförderung
751
Auflösung des Ausgleichspostens für Eigenmittelförderung
752
Zuführungen der Fördermittel nach dem KHG zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten
753
Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
754
Zuführung von Zuweisungen oder Zuschüssen der öffentlichen Hand zu Sonderposten oder Verbindlichkeiten (soweit nicht unter KUGr. 752)
755
Zuführung der Nutzungsentgelte aus anteiligen Abschreibungen medizinisch-technischer Großgeräte zu Verbindlichkeiten nach dem KHG
*
76
Abschreibungen
760
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
761
Abschreibungen auf Sachanlagen
7610
Abschreibungen auf wiederbeschaffte Gebrauchsgüter
762
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
763
Abschreibungen auf Forderungen
764
Abschreibungen auf sonstige Vermögensgegenstände
765
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die im Krankenhaus üblichen Abschreibungen überschreiten
*
77
Aufwendungen für die Nutzung von Anlagegütern nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 KHG
*
78
Sonstige ordentliche Aufwendungen
781
Sachaufwand der Ausbildungsstätten
782
Sonstiges
7821
Aufwendungen aus Ausbildungsstätten-Umlage nach § 15 Abs. 3 BPflV
*
79
Übrige Aufwendungen
790
Aufwendungen aus Ausgleichsbeträgen für frühere Geschäftsjahre
791
Aufwendungen aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
792
Außerordentliche Aufwendungen
793
Periodenfremde Aufwendungen
794
Spenden und ähnliche Aufwendungen
*
*
80
frei
*
81
frei
*
82
frei
*
83
frei
*
84
frei
*
85
Eröffnungs- und Abschlußkonten
*
86
Abgrenzung der Erträge, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
*
87
Abgrenzung der Aufwendungen, die nicht in die Kostenrechnung eingehen
*
88
Kalkulatorische Kosten
*
89
frei
*
*
03 und 052
Hier sind Wohnbauten zuzuordnen, die für den Krankenhausbetrieb nicht unerläßlich notwendig sind und deshalb nach dem KHG nicht gefördert werden. Sie müssen gegenüber Kontengruppe 01 und 050 ausreichend abgegrenzt werden.
150
Die Fördermittel sind mit Eingang des entsprechenden Bewilligungsbescheides als Forderung in Kontengruppe 15 mit Gegenbuchung im Ertrag, Kontengruppe 46, zu buchen. Zur Neutralisierung im Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres werden
a) die für die Anschaffung von aktivierten Anlagegütern zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontengruppe 22 in die Sonderposten aus Fördermitteln nach KHG eingestellt; soweit über die als Forderungen aktivierten Fördermittel durch Vorfinanzierung verfügt wurde, ist der entsprechende Betrag ebenfalls als Sonderposten einzustellen;
b) die noch nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermittel bei Kontenuntergruppe 752 als Aufwendungen gebucht und mit der Gegenbuchung bei Kontenuntergruppe 350 als Verbindlichkeiten behandelt.
200
Bei einem nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführten Krankenhaus ist das Konto im Einklang mit § 5 Absatz 6 entsprechend anzupassen.
*
60
Vergütungen für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Zuschläge, Zulagen, Sachbezüge für freie Station, Mutterhausabgaben und Gestellungsgelder sind der Kontengruppe 60 "Löhne und Gehälter" zuzuordnen. Aufwendungen für fremdes Personal sind den Konten zuzuordnen, die in Anlage 2 in den Klammerhinweisen unter Nr. 10 Buchstabe b "Aufwendungen für bezogene Leistungen" oder unter Nr. 20 "sonstige betriebliche Aufwendungen" genannt sind. Kosten für Fremdleistungen sind als Sachkosten bei der Kontengruppe 70 zu buchen.
*
6000
Vergütung an alle Ärzte. Vergütung an Ärzte im Praktikum, soweit diese auf die Besetzung im Ärztlichen Dienst angerechnet werden. An fremde Ärzte gezahlte Honorare sind dem Konto 6618 zuzuordnen.
*
6001
Vergütung an die Pflegedienstleitung und an Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich (Dienst am Krankenbett). Dazu gehören auch Pflegekräfte in Intensivpflege- und -behandlungseinheiten sowie Dialysestationen, ferner Vergütungen an Schüler und Stationssekretärinnen, soweit diese auf die Besetzung der Stationen mit Pflegepersonal angerechnet werden (siehe auch Konto 6011 "Sonstiges Personal"). Vergütungen für Pflegepersonal, das im medizinisch-technischen Dienst, Funktionsdienst, Wirtschafts- und Versorgungsdienst oder Verwaltungsdienst eingesetzt wird, sind auf die entsprechenden Konten (6002, 6003, 6005 und 6007) zu buchen.
*
6002
Vergütungen an
*
6003
Vergütungen an
*
6004
Vergütungen an
*
6005
Vergütung an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Desinfektion Handwerker (soweit nicht in Konto 6006) Hausmeister Hof- und Gartenarbeiter Hol- und Bringedienste Küchen und Diätküchen (einschließlich Ernährungsberaterinnen) Lager Reinigungsdienst, ausgenommen klinisches Hauspersonal Transportdienst (nicht Krankentransportdienst, siehe Konto 6003) Wäscherei und Nähstube Wirtschaftsbetriebe (z.B. Metzgereien, Schweinemästereien, Gärtnereien, Ökonomien) Zentrale Bettenaufbereitung Personal, das mit Verwaltungsarbeit beschäftigt ist, muß bei Konto 6007 ausgewiesen werden.
*
6006
Vergütungen an Personal, das in folgenden Bereichen bzw. mit folgenden Funktionen eingesetzt wird: Betriebsingenieure Einrichtungen zur Versorgung mit Heizwärme, Warm- und Kaltwasser, Frischluft, medizinischen Gasen, Strom Technische Betriebsassistenten Technische Servicezentren Technische Zentralen Instandhaltung, z.B. Maler, Tapezierer und sonstige Handwerker
*
6007
Vergütungen für das Personal der engeren und weiteren Verwaltung, der Registratur, ferner der technischen Verwaltung, soweit nicht bei Konto 6006 (z.B. Betriebsingenieur) erfaßt, z.B.
*
6008 EUR
Vergütungen an
*
6010 EUR
Vergütungen für Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit einen Arbeits- oder Dienstvertrag haben (evtl. anteilig).
*
6011 EUR
Vergütungen für
*
61
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
62
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
63
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
64
(Aufteilung wie 6000 - 6012)
*
6618
Honorare für nicht am Krankenhaus angestellte Ärzte sind in der Gewinn- und Verlustrechnung der Nr. 10 Buchstabe b zuzuordnen. Im Kosten- und Leistungsnachweis werden diese Aufwendungen unter dem "sonstigen medizinischen Bedarf" ausgewiesen.
*
* *) Nur für Kapitalgesellschaften.
(Fundstelle: BGBl. I 1987, 1067 - 1068)
90
Gemeinsame Kostenstellen
900
Gebäude einschließlich Grundstück und Außenanlagen
901
Leitung und Verwaltung des Krankenhauses
902
Werkstätten
903
Nebenbetriebe
904
Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses unerläßlich)
905
Aus-, Fort- und Weiterbildung
906
Sozialdienst, Patientenbetreuung
907
frei
908
frei
909
frei
91
Versorgungseinrichtungen
910
Speisenversorgung
911
Wäscheversorgung
912
Zentraler Reinigungsdienst
913
Versorgung mit Energie, Wasser, Brennstoffen
914
Innerbetriebliche Transporte
915
frei
916
frei
917
Apotheke/Arzneimittelausgabestelle (ohne Herstellung)
918
Zentrale Sterilisation
919
frei
92
Medizinische Institutionen
920
Röntgendiagnostik und -therapie
921
Nukleardiagnostik und -therapie
922
Laboratorien
923
Funktionsdiagnostik
924
Sonstige diagnostische Einrichtungen
925
Anästhesie, OP-Einrichtungen und Kreißzimmer
926
Physikalische Therapie
927
Sonstige therapeutische Einrichtungen
928
Pathologie
929
Ambulanzen
93 - 95
Pflegefachbereiche - Normalpflege
930
Allgemeine Kostenstelle
931
Allgemeine Innere Medizin
932
Geriatrie
933
Kardiologie
934
Allgemeine Nephrologie
935
Hämodialyse/künstliche Niere (alternativ 962)
936
Gastroenterologie
937
Pädiatrie
938
Kinderkardiologie
939
Infektion
940
Lungen- und Bronchialheilkunde
941
Allgemeine Chirurgie
942
Unfallchirurgie
943
Kinderchirurgie
944
Endoprothetik
945
Gefäßchirurgie
946
Handchirurgie
947
Plastische Chirurgie
948
Thoraxchirurgie
949
Herzchirurgie
950
Urologie
951
Orthopädie
952
Neurochirurgie
953
Gynäkologie
954
HNO und Augen
955
Neurologie
956
Psychiatrie
957
Radiologie
958
Dermatologie und Venerologie
959
Zahn- und Kieferheilkunde, Mund- und Kieferchirurgie
96
Pflegefachbereiche - abweichende Pflegeintensität
960
Allgemeine Kostenstelle
961
Intensivüberwachung
962
Intensivbehandlung
963
frei
964
Intensivmedizin
965
Minimalpflege
966
Nachsorge
967
Halbstationäre Leistungen - Tageskliniken
968
Halbstationäre Leistungen - Nachtkliniken
969
Chronisch- und Langzeitkranke
97
Sonstige Einrichtungen
970
Personaleinrichtungen (für den Betrieb des Krankenhauses nicht unerläßlich)
971
Ausbildung
972
Forschung und Lehre
973-979
frei
98
Ausgliederungen
980
Ambulanzen
981
Hilfs- und Nebenbetriebe
982-989
frei
99
frei
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