Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über Meldungen der Unternehmen des deutschen Steinkohlenbergbaus (KohleUMeldeG)

Ausfertigungsdatum
1977-12-19
Fundstelle
BGBl I: 1977, 2750, 2753
Zuletzt geändert durch
Art. 158 V v. 31.10.2006 I 2407

§ 1 Meldungen

(1) Die Unternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland Steinkohlenbergbau betreiben (Bergbauunternehmen), melden dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bis zum 15. November eines jeden Jahres nach Maßgabe des Absatzes 2

  1. bezogen auf Anfang und Ende des vorangegangenen Kalenderjahres

    a) ihre Produktionskapazität an Steinkohle und Steinkohleerzeugnissen insgesamt sowie für die einzelnen Betriebe,

    b) die Zahl ihrer Arbeitnehmer,

    c) den Haldenstand, die übrigen Bestände an Steinkohle und Steinkohleerzeugnissen sowie

    d) die Kohlenvorräte unter Tage;

  2. bezogen auf das gesamte vorangegangene Kalenderjahr

    a) die Menge der geförderten Steinkohle,

    b) die Erzeugung der Veredelungsbetriebe,

    c) den Absatz an Steinkohle und Steinkohleerzeugnissen,

    d) die Zahl der Feierschichten und die dadurch ausgefallene Förderung,

    e) die Bewertung der Haldenbestände,

    f) die Kostenstellen-, Kostenträger- und Erlösrechnungen für die einzelnen Gruben- und Veredelungsbetriebe, die Ergebnisrechnung Bergwerk sowie die Ergänzungsmeldungen nach den Richtlinien für das betriebliche Rechnungswesen im Steinkohlenbergbau sowie

    g) Art und Umfang der Investitionen.

Mit den Meldungen teilen die Bergbauunternehmen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugleich die für das laufende und für die darauffolgenden drei Kalenderjahre zu erwartende Entwicklung der nach Satz 1 zu meldenden Daten mit.

(2) Für die Meldungen nach Absatz 1 sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie herausgegebenen Vordrucke zu verwenden, die eine weitere Aufschlüsselung vorsehen können.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung auch die Meldung von anderen als den nach Absatz 1 zu meldenden Daten durch Bergbauunternehmen vorzuschreiben, soweit dies für eine umfassende Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung des deutschen Steinkohlenbergbaus erforderlich ist.

(4) Auf die nach dieser Vorschrift erlangten Kenntnisse sind die §§ 93, 97, 105 Abs. 1, § 111 Abs. 5 in Verbindung mit § 105 Abs. 1 sowie § 116 Abs. 1 der Abgabenordnung nicht anzuwenden. Dies gilt nicht, soweit die Finanzbehörden die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens wegen einer Steuerstraftat sowie eines damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahrens benötigen, an deren Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, oder soweit es sich um vorsätzlich falsche Angaben des Auskunftspflichtigen oder der für ihn tätigen Personen handelt.

§ 2

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.