Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Umsetzung von Konsultationsvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (KonsVerGBRV)

Ausfertigungsdatum
2012-07-09
Fundstelle
BGBl I: 2012, 1483

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 1 der Abgabenordnung, der durch Artikel 9 Nummer 2 Buchstabe b des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) angefügt worden ist, und des Artikels 97 § 1 Absatz 9 Satz 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung, der durch Artikel 16 Nummer 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) angefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Abkommen

Als Abkommen im Sinn dieser Verordnung gilt das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 30. März 2010 (BGBl. 2010 II S. 1333, 1334) in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2 Abfindungen an Arbeitnehmer

(1) Die einheitliche Anwendung und Auslegung des Abkommens hinsichtlich der Besteuerung von Abfindungen an Arbeitnehmer auf Grund einer entsprechenden Konsultationsvereinbarung im Sinn des § 2 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung zwischen den zuständigen Behörden im Sinn des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe k des Abkommens richtet sich nach den Absätzen 2 bis 4.

(2) Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen, gilt Artikel 17 Absatz 1 des Abkommens entsprechend.

(3) Abfindungen,

  1. bei denen es sich um im Rahmen eines Arbeitsvertrags geleistete Nachzahlungen von Löhnen, Gehältern oder anderen Vergütungen handelt, oder

  2. die allgemein für die Auflösung eines Arbeitsvertrags gewährt werden,

können nach Artikel 14 Absatz 2 des Abkommens in dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit ausgeübt wurde. War der Arbeitnehmer in der Zeit vor der Auflösung des Arbeitsvertrags teils in dem Staat seiner Ansässigkeit oder im Hoheitsgebiet von Drittstaaten und teils in dem anderen Staat tätig, kann die Abfindung auch in diesem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur anteilig entsprechend der Beschäftigungsdauer im anderen Staat im Verhältnis zur gesamten Beschäftigungsdauer nach Satz 1 Nummer 2. Eine zwischen den zuständigen Behörden im Einzelfall von Satz 2 vereinbarte abweichende Aufteilung ist für die Besteuerung bindend.

(4) Die Absätze 2 und 3 sind auf die in Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens genannten Einkünfte nicht anzuwenden.

§ 3 Anwendungszeitpunkt

Diese Verordnung ist erstmals auf Besteuerungssachverhalte seit dem 29. Dezember 2011 anzuwenden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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