Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die sachliche Zuständigkeit in der Kriegsopferversorgung (KOVZustV)

Ausfertigungsdatum
1963-05-20
Fundstelle
BGBl I: 1963, 367
Zuletzt geändert durch
Art. 1 V v. 23.6.1988 I 911

Eingangsformel

Auf Grund des § 2 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung vom 2. Mai 1955 (Bundesgesetzbl. I S. 202), geändert durch das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 27. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 453), wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

§ 1

Die Landesversorgungsämter sind zuständig für die

a) Entscheidungen über Anträge auf Gewährung von Badekuren und Heilstättenbehandlungen sowie über die Durchführung der Versehrtenleibesübungen,

b) Entscheidungen über Kapitalabfindungen (§§ 72 bis 80 des Bundesversorgungsgesetzes),

c) Geltendmachung der in § 81a des Bundesversorgungsgesetzes genannten Ansprüche und der im Zusammenhang mit der Durchführung der Versorgung entstehenden bürgerlich-rechtlichen Ansprüche. Die Zuständigkeit der Versorgungsämter in den Ländern Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein bleibt unberührt.

§ 2

Die orthopädischen Versorgungsstellen sind zuständig für die Entscheidungen über

a) Leistungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 13, nach § 11 Abs. 3, nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 und § 13 sowie nach § 12 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes,

sowie die Kostenerstattung nach § 18 Abs. 1 und 2 des
Bundesversorgungsgesetzes, wenn sie mit der orthopädischen Versorgung
im Zusammenhang steht,

b) den mit der orthopädischen Versorgung oder mit den Ersatzleistungen nach § 11 Abs. 3 und § 12 Abs. 5 des Bundesversorgungsgesetzes im Zusammenhang stehenden Kostenersatz nach § 24 des Bundesversorgungsgesetzes und § 65a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch.

§ 3

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 50 Abs. 1 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung auch im Land Berlin.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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