Den Ländern steht wegen der Übertragung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund ab dem 1. Juli 2009 aus dem Steueraufkommen des Bundes ab 2010 jährlich ein Betrag von 8 991 764 000 Euro zu. Für das Jahr 2009 ist ein Betrag von 4 570 882 000 Euro zu Grunde zu legen.
Der in § 1 festgelegte Betrag wird nach folgenden Prozentsätzen auf die Länder verteilt:
Baden-Württemberg
14,51618
Bayern
17,22275
Berlin
2,35275
Brandenburg
2,98641
Bremen
0,61711
Hamburg
1,80560
Hessen
7,68565
Mecklenburg-Vorpommern
1,81271
Niedersachsen
9,96509
Nordrhein-Westfalen
21,16979
Rheinland-Pfalz
5,37339
Saarland
1,32661
Sachsen
4,47004
Sachsen-Anhalt
2,58331
Schleswig-Holstein
3,54935
Thüringen
2,56326.
Die nach § 1 in Verbindung mit § 2 festgelegten jeweiligen Jahresbeträge werden den Ländern zu jeweils einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November überwiesen; für 2009 wird den Ländern jeweils die Hälfte des jeweiligen Jahresbetrages am 15. August und 15. November überwiesen.
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