Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz über die Aufnahme und Bereitstellung von Krediten zur Belebung der Investitionstätigkeit und zur Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 (KredFinG 1967)

Ausfertigungsdatum
1967-04-11
Fundstelle
BGBl I: 1967, 401

§ 1

(1) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, zur Leistung von Investitionsausgaben zum Zwecke einer Belebung der Investitionstätigkeit und der Sicherung eines stetigen Wirtschaftswachstums im Rechnungsjahr 1967 Geldmittel im Wege des Kredits zu beschaffen, deren Höhe den Betrag von 2.500.000.000 Deutsche Mark nicht überschreiten darf.

(2) Im Rahmen der nach Absatz 1 vorgesehenen Kredite können zur Durchführung zusätzlicher Investitionsmaßnahmen Darlehen gewährt und Darlehensverpflichtungen eingegangen werden.

§ 2

(1) Der Bundesminister der Finanzen wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft mit den nach § 1 beschafften Geldmitteln zusätzliche Investitionsprogramme zu finanzieren, und zwar

im Bereich der Deutschen Bundesbahn bis zum Betrag von 750.000.000 Deutsche Mark,

für Zwecke des Bundesfernstraßenbaues bis zum Betrag von 534.000.000 Deutsche Mark,

im Bereich der Deutschen Bundespost bis zum Betrag von 485.000.000 Deutsche Mark,

für Wohnungsbau und Aufschließungsmaßnahmen zur Unterbringung von Angehörigen der Bundeswehr

  • bis zum Betrag von 200.000.000 Deutsche Mark,

für den sozialen Wohnungsbau bis zum Betrag von 150.000.000 Deutsche Mark,

im Bereich der Landwirtschaft, insbesondere für den Landeskulturbau

  • bis zum Betrag von 200.000.000 Deutsche Mark,

für Zwecke der Wissenschaft und Forschung

  • bis zum Betrag von 73.000.000 Deutsche Mark,

für Zwecke des Bundeswasserstraßenbaues

  • bis zum Betrag von 50.000.000 Deutsche Mark,

für Hochbaumaßnahmen des Bundes bis zum Betrag von 18.000.000 Deutsche Mark,

zur Förderung der Entwicklung der elektronischen Datenverarbeitung

  • bis zum Betrag von 20.000.000 Deutsche Mark,

für den Bau von Studentenwohnheimen bis zum Betrag von 20.000.000 Deutsche Mark.

(2) Bei der Vergabe von Aufträgen sind Gebiete mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit bevorzugt zu berücksichtigen.

§ 3

Die Investitionsmaßnahmen nach § 2 sind in den außerordentlichen Haushalt des Entwurfs des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1967 zu übernehmen.

§ 4

(1) Die Festlegung des Investitionsprogramms bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

(2) Unter Anrechnung auf die in § 2 vorgesehenen Maßnahmen kann zugunsten

der Deutschen Bundesbahn über einen Betrag bis zu 300.000.000 Deutsche Mark,

des Bundesfernstraßenbaus bis zum Betrag von 200.000.000 Deutsche Mark,

der Deutschen Bundespost bis zum Betrag von 250.000.000 Deutsche Mark

und

der Landwirtschaft, insbesondere für den Landeskulturbau

  • bis zum Betrag von 100.000.000 Deutsche Mark

mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verfügt werden.

§ 5

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 und des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 6

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.