Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Umsetzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen und Kreditinstituten (KredSanG)

Ausfertigungsdatum
2003-12-10
Fundstelle
BGBl I: 2003, 2478
Geändert durch
Art. 2 G v. 23.12.2007 I 3248

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2001/17/EG des Rates und des Europäischen Parlaments vom 19. März 2001 über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen (ABl. EG Nr. L 110 S. 28), der Richtlinie 2001/24/EG des Rates und des Europäischen Parlaments vom 4. April 2001 über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten (ABl. EG Nr. L 125 S. 15), der Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen (ABl. EG Nr. L 345 S. 1) und der Richtlinie 2002/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. März 2002 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG des Rates hinsichtlich der Bestimmungen über die Solvabilitätsspanne für Schadenversicherungsunternehmen (ABl. EG Nr. L 77 S. 17)

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1 bis 4a

-

Art 5 - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf Artikel 4 beruhenden Teile der dort geänderten Kapitalausstattungs-Verordnung können auf Grund des § 53c des Versicherungsaufsichtsgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 6 - Übergangsbestimmungen

§ 1

Unternehmen, die am 21. März 2002 Versicherungsgeschäfte in Deutschland betrieben haben, haben die geänderten Anforderungen des § 53c Abs. 1 bis 3c und der Kapitalausstattungs-Verordnung spätestens bis zum 1. März 2007 zu erfüllen. Diese Frist verlängert sich für Pensions- und Sterbekassen bis zum 31. Dezember 2007.

§ 2

Die Aufsichtsbehörde kann einem Unternehmen, das am 21. März 2002 Versicherungsgeschäfte in Deutschland betrieben hat und das am 1. März 2007 die geforderte Solvabilitätsspanne noch nicht voll erreicht hat, eine Frist von längstens zwei Jahren gewähren, wenn das Unternehmen einen Solvabilitätsplan gemäß § 81b Abs. 1 vorgelegt hat. Pensions- und Sterbekassen kann diese Fristverlängerung gewährt werden, wenn die geforderte Solvabilitätsspanne am 31. Dezember 2007 noch nicht voll erreicht ist.

§ 3

§ 54 Abs. 5 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, der nicht zum Mindestumfang des Sicherungsvermögens gehört, erst ab dem 31. Dezember 2012 bei der Berechnung des Umfangs des sonstigen gebundenen Vermögens zu berücksichtigen ist.

§ 4

Die Bundesregierung unterrichtet die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes bis zum 31. Dezember 2006 über die risikoadäquate Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und den Stand ihres Kapitalanlagemanagements. Dabei nimmt sie zur Angemessenheit der einschlägigen gesetzlichen Regelungen Stellung und macht unter Berücksichtigung der dann bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Regelungen des Europäischen Gemeinschaftsrechts Vorschläge zu deren Verbesserung.

Art 7 - Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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