Auf Grund des § 25 Abs. 2 Satz 3 des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 27. Juli 1981 (BGBl. I S. 705), der durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2606) eingefügt worden ist, und unter Berücksichtigung von Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt III Nr. 5 Buchstabe b des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1047) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung:
Dem Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes sind nicht zuzurechnen:
Aufwendungen für nachgewiesene Reisekosten des selbständigen Künstlers oder Publizisten, die der zur Abgabe Verpflichtete übernimmt, soweit sie die in § 3 Nr. 16 des Einkommensteuergesetzes genannten Grenzen nicht übersteigen,
übliche Aufwendungen für die Bewirtung des selbständigen Künstlers oder Publizisten.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft.
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Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
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