Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§8Bek 2009)

Ausfertigungsdatum
2009-10-14
Fundstelle
BGBl I: 2009, 3671

(XXXX)

Auf Grund des § 8 Absatz 2 Nummer 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass

Name und Emblem des „Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BGBl. I S. 3754).

Schlussformel

Bundesministerium der Justiz

Anlage

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 3671)

Name:  Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt

Emblem: bgbl1_2009_j3671-1_0010.jpg

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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