Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes (MarkenG§8Bek 96)

Ausfertigungsdatum
1996-05-13
Fundstelle
BGBl I: 1996, 747

I.

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) werden folgende amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht:

  1. Prüf- und Gewährzeichen für Gegenstände aus Edelmetall, das in der Republik Moldau eingeführt ist (Anlage 1),

  2. Prüf- und Gewährzeichen für "Welt-Klasse-Produkte", das in der Republik Korea eingeführt ist (Anlage 2).

II.

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß die folgenden Kennzeichen:

  1. Neues Emblem Nr. 1 der Europäischen Freihandelsassoziation EFTA (Anlage 3),

  2. Bezeichnung, Abkürzung und Emblem des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Anlage 4),

  3. Emblem und Abkürzung der Asia-Pacific Economic Cooperation (Anlage 5)

von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind.

III.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. November 1995 (BGBl. I S. 1587).

Schlußformel

Bundesministerium der Justiz

Anlage 1 Prüf- und Gewährzeichen der Republik Moldau für Gegenstände aus Edelmetall

(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1996, 748)

Anlage 2 Prüf- und Gewährzeichen der Republik Korea "Koreanisches Welt-Klasse-Produkt"

(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1996, 749)

Anlage 3 Neues Kennzeichen Nr. 1 der Europäischen Freihandelsassoziation eingeführt ab 1. Januar 1995

(Inhalt: Nicht darstellbares EFTA-Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1996, 750)

Anlage 4

Bezeichnung: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora Convention sur le commerce international des especes de faune et de flore sauvages menacees d`extinction Abkürzung: C.I.T.E.S. (Inhalt: nicht darstellbares CITES-Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1996, 751)

Anlage 5 Asia-Pacific Economic Cooperation

(Inhalt: nicht darstellbares APEC-Kennzeichen, Fundstelle: BGBl. I 1996, 752)

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