Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Ausdehnung der Mautpflicht auf bestimmte Abschnitte von Bundesstraßen (MautStrAusdehnV)

Ausfertigungsdatum
2006-12-08
Fundstelle
BGBl I: 2006, 2858
Geändert durch
Art. 4 G v. 12.7.2011 I 1378

Eingangsformel

Auf Grund des § 1 Abs. 4 Satz 1 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), § 1 Abs. 4 Satz 1 geändert durch Artikel 35 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146), in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197) verordnet das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nach Anhörung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften:

§ 1 Ausdehnung der Mautpflicht

Die nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz bestehende Mautpflicht wird nach Maßgabe des § 2 auf die in der Anlage bezeichneten Streckenabschnitte der dort genannten Bundesstraßen ausgedehnt. Die Mautpflicht besteht jeweils in beiden Fahrtrichtungen, soweit in Spalte 4 der Anlage nicht etwas anderes bestimmt ist.

§ 2 Beginn der Mautpflicht

Die Erhebung der Maut auf den in der Anlage bezeichneten Streckenabschnitten beginnt jeweils an dem für die jeweilige Strecke in Spalte 5 der Anlage angegebenen Zeitpunkt.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlussformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage (zu den §§ 1 und 2) Mautpflichtige Streckenabschnitte von Bundesstraßen

(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2859)

    • 1

    • 2

    • 3

    • 4

    • 5

    • lfd. Nr.

    • Bundesstraße-Nr.

    • mautpflichtiger Streckenabschnitt

    • Fahrtrichtung

    • Beginn der Mauterhebung

    • 3a

    • 3b

    • Anfang

    • Ende

    • 1

    • 4

    • Anschluss Hamburger Straße in Bad Bramstedt

    • Anschluss Heidraden in Bilsen

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 2

    • 4

    • Anschluss Schanzenstraße in Bilsen

    • Anschluss Friedhofsweg in Quickborn

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 3

    • 4

    • Anschluss Heidkampstraße in Quickborn

    • Anschluss Grellfeldtwiete in Bönningstedt

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 4

    • 4

    • Anschluss Heidkampsweg in Bönningstedt

    • Anschluss Heidlohstraße in Hamburg

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 5

    • 9

    • Anschlussstelle Kandel-Süd der Bundesautobahn A 65

    • Bundesgrenze zu Frankreich in Lauterburg

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 6

    • 75

    • Übergang der Bundesautobahn A 253 in die B 75 in Hamburg-Wilstorf

    • Abzweig Hohe Straße

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
    • 7

    • 75

    • Abzweig Bremer Straße

    • Anschlussstelle Hamburg Marmstorf der Bundesautobahn A 7

    *

      1. Januar 2007, 0.00 Uhr
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