Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Gleichstellung österreichischer Meisterprüfungszeugnisse mit Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk (MeistPrÖGlV)

Ausfertigungsdatum
1997-01-31
Fundstelle
BGBl I: 1997, 142

Eingangsformel

Auf Grund des § 50a der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I. S. 1), der durch Artikel 1 Nr. 28 des Gesetzes vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2256) eingefügt worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 Abs. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlaß vom 17. November 1994 (BGBl. I S. 3667) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie:

§ 1 Gleichstellung von Meisterprüfungszeugnissen im Handwerk

Österreichische Zeugnisse über das Bestehen der Meisterprüfung werden den Zeugnissen über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk nach Maßgabe der in der Anlage enthaltenen Aufstellung gleichgestellt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Anlage (zu § 1) Aufstellung der gleichgestellten Meisterprüfungszeugnisse

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 143

    • Bezeichnung des österreichischen Prüfungszeugnisses Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk

    • Bezeichnung des deutschen Prüfungszeugnisses Zeugnis über das Bestehen der Meisterprüfung im Handwerk

    • Bäcker

    • Bäcker

    • Buchbinder

    • Buchbinder

    • Dachdecker

    • Dachdecker

    • Damenkleidermacher

    • Damenschneider

    • Drechsler

    • Drechsler

    • Fleischer

    • Fleischer

    • Fotograf

    • Fotograf

    • Friseur und Perückenmacher

    • Friseur

    • Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer (alt: Glaser)

    • Glaser

    • Herrenkleidermacher

    • Herrenschneider

    • Kälteanlagentechniker (alt: Kühlmaschinenmechaniker)

    • Kälteanlagenbauer

    • Karosseriebauer

    • Karosserie- und Fahrzeugbauer

    • Konditor (Zuckerbäcker)

    • Konditor

    • Kraftfahrzeugtechniker (alt: Kraftfahrzeugmechaniker)

    • Kraftfahrzeugmechaniker

    • Kupferschmied

    • Kupferschmied

    • Kürschner

    • Kürschner

    • Landmaschinentechniker (alt: Landmaschinenmechaniker)

    • Landmaschinenmechaniker

    • Maschinen- und Fertigungstechniker (alt: Mechaniker)

    • Maschinenbaumechaniker

    • Orthopädieschuhmacher

    • Orthopädieschuhmacher

    • Radio- und Videoelektroniker (alt: Radio- und Fernsehtechniker)

    • Radio- und Fernsehtechniker

    • Schuhmacher

    • Schuhmacher

    • Spengler

    • Klempner

    • Stukkateur und Trockenausbauer

    • Stukkateur

    • Tischler

    • Tischler

    • Uhrmacher

    • Uhrmacher

    • Zahntechniker

    • Zahntechniker

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