Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965 (BGBl. 1966 I S. 1) in Verbindung mit Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe n des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 999) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft:
Ausbildungsabschlüsse zum Meister der volkseigenen Industrie, die bis zum 31. Dezember 1991 erlangt werden, werden für ein Handwerk, dessen Arbeitsgebiet nach Maßgabe der Anlage dem jeweiligen Fachgebiet des Ausbildungsabschlusses entspricht, als Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle anerkannt, wenn der Inhaber des Ausbildungsabschlusses
nach dem 31. Dezember 1981 eine dreijährige praktische Tätigkeit abgeleistet hat, die dem zu betreibenden oder einem mit diesem verwandten Handwerk entspricht, oder
nach dem 9. November 1989 an Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen hat, in denen die in dem zu betreibenden oder in einem mit diesem verwandten Handwerk erforderlichen fachpraktischen und fachtheoretischen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt worden sind, oder
nach dem 31. Dezember 1981 Lehrlinge in einem Beruf ausgebildet hat, dessen Fachgebiet dem zu betreibenden Handwerk entspricht.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
( Fundstelle: BGBl. I 1991, 2163 - 2168 )
Meister der volkseigenen Industrie
entsprechende Handwerke
Meister für Anlagenbau
Metallbauer
Meister für Ausbau
Maurer
Meister für Back- und Teigwarenproduktion
Bäcker
Meister für bautechnische Instandsetzung
Maurer
Meister für Bekleidungstechnik
Herrenschneider
Meister für Beleuchtungstechnik
Elektroinstallateure
Meister für Betonelementeproduktion
Maurer
Meister für Blasinstrumentenbau
Metallblasinstrumenten- und
Meister für BMSR-Technik
Elektroinstallateure
Meister für Brauerei und Mälzerei
Brauer und Mälzer
Meister für buchbinderische
Weiterverarbeitung
Meister für Bühnentechnik
Maler und Lackierer
Dachdeckermeister
Dachdecker
Damenmaßschneider
Damenschneider
Meister für Druckformenherstellung
Flexografen
Meister für Drucktechnik
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Meister für Eisenbahnbautechnik
Straßenbauer
Meister für elektrische
Elektroinstallateure
Energieanlagen
Elektromechaniker
Meister für Elektroinstallation
Elektroinstallateure
Meister für Elektronik
Büroinformationselektroniker
Meister für Elektrotechnik
Elektroinstallateure
Meister für Fahrzeugelektrik
Kraftfahrzeugelektriker
Meister für Feinwerktechnik
Maschinenbaumechaniker
Meister für Fleischverarbeitung
Fleischer
Meister für Fleischwirtschaft
Fleischer
Fotografenmeister
Fotografen
Friseurmeister
Friseure
Meister für Galvanotechnik
Galvaniseure und Metallschleifer
Meister für Gasverteilung und -anwendung
Gas- und Wasserinstallateure
Meister für Gebäudereinigung
Gebäudereiniger
Meister für Gebäude- und Fahrzeugreinigung
Gebäudereiniger
Meister für Getreidewirtschaft
Müller
Meister für Gießereitechnik
Zinngießer
Meister für Glastechnik
Glasschleifer und Glasätzer
Meister für Haushaltgeräteinstandsetzung
Elektroinstallateure
Meister für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik
Klempner
Herrenmaßschneider
Herrenschneider
Meister für Hochbau
Maurer
Meister für Holztechnik
Tischler
Meister für Instandhaltung von Elektrogeräten und -anlagen
Elektroinstallateure
Meister für Isolierungen
Wärme-, Kälte- und
Karosseriebaumeister
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Meister für Keramik
Keramiker
Kerammaler- und -dekorierermeister
Glas- und Porzellanmaler
Meister für Kraftfahrzeugelektrik
Kraftfahrzeugelektriker
Meister für Kraftfahrzeuginstandhaltung
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Lackierermeister
Maler und Lackierer
Meister für landtechnische Instandhaltung
Metallbauer
Meister für Leder- und Kunstledertechnik
Gerber
Malermeister
Maler und Lackierer
Meister für Maschinenbau
Maschinenbaumechaniker
Meister für Maschinen- und
Anlageninstandhaltung
Meister für Maßschneiderei
Herrenschneider
Meister für Melioration
Straßenbauer
Meister für Mischfutterproduktion
Müller
Meister für Mühlenindustrie
Müller
Meister für Nachrichtentechnik
Fernmeldeanlagenelektroniker
Ofenbaumeister
Backofenbauer
Meister für Orgelbau
Orgel- und Harmoniumbauer
Orthopädiemechaniker- und Bandagistenmeister
Bandagisten
Orthopädieschuhmachermeister
Schuhmacher
Meister für Plast- und Elastverarbeitung
Vulkaniseure
Meister für Polstertechnik
Sattler
Meister für Post- und Fernmeldebetriebstechnik
Elektromechaniker
Rahmenglasermeister
Glaser
Meister für Rauchwarenherstellung und -verarbeitung
Kürschner
Meister für Reproduktionstechnik
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Meister für Satztechnik
Buchdrucker; Schriftsetzer; Drucker
Meister für Schienenfahrzeuginstandhaltung
Karosserie- und Fahrzeugbauer
Meister für Schiffbau
Bootsbauer
Meister für Schiffsbetriebstechnik
Maschinenbaumechaniker
Meister für Schmuckindustrie
Goldschmiede
Schrift- und Grafikmalermeister
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Meister für Schuh- und Lederwareninstandsetzung
Schuhmacher
Schuhmachermeister
Schuhmacher
Meister für Spirituosen, Wein, Sekt und alkoholfreie Getränke
Weinküfer
Straßenbaumeister
Straßenbauer
Meister für Straßenbautechnik
Straßenbauer
Meister für Streich- und
Geigenbauer
Zupfinstrumentenbau
Zupfinstrumentenmacher
Meister für Textilreinigung
Textilreiniger
Meister für Textilverarbeitung und -reparatur
Herrenschneider
Meister für Tiefbau
Straßenbauer
Meister für Tiefbohrtechnik
Brunnenbauer
Meister für Tonzungen-
Orgel- und Harmoniumbauer
instrumentenbau
Handzuginstrumentenmacher
Uhrmachermeister
Uhrmacher
Meister für Wärmeversorgung
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
Meister für Wein- und Sektherstellung
Weinküfer
Meister für Werksteinbearbeitung
Betonstein- und Terrazzohersteller
Zahntechnikermeister
Zahntechniker
Zimmerermeister
Zimmerer
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