Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Beschluß des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über Regelungen zur sozialen Sicherstellung für ausscheidende Mitglieder des Ministerrates vom 8. Februar 1990 in der Fassung des Beschlusses vom 8. August 1990 (MinRSozSBes)

Ausfertigungsdatum
1990-08-08
Fundstelle
GBl DDR I: 1990, 1552

(XXXX)

  1. Mitglieder des Ministerrates, die aus nicht in ihrer Person liegenden Gründen aus der Regierung ausscheiden, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und nicht sofort eine andere Tätigkeit aufnehmen können bzw. die Aufnahme einer solchen mit einer Einkommensminderung verbunden ist, erhalten ein Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird

    • für die auf den Tag der Abberufung folgenden 3 Monate in Höhe der bisherigen Nettobezüge und

    • für weitere 3 Monate in Höhe von 80% der vorgenannten Bezüge

    bezahlt.

    Bei Aufnahme einer Tätigkeit während dieses Zeitraumes wird der Nettolohn aus der neuen Tätigkeit auf das Übergangsgeld angerechnet.

  2. Für die ehemaligen Mitglieder des Ministerrates finden die Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes und der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld entsprechende Anwendung.

  3. a) Die Leistungen gemäß Ziffer 1 werden nicht besteuert. Sie unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

    b) Die Zeiten des Bezuges dieser Leistungen sind wie Arbeitsrechtsverhältnisse im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung einzutragen.

    c) Die Zeiten des Bezuges dieser Leistungen gelten bei der Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Tätigkeit. Im Berechnungszeitraum für Alters- und Invalidenrenten liegende Zeiten des Bezuges dieser Leistungen bleiben bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes unberücksichtigt, wenn es für den Rentner günstiger ist.

  4. a) Als Nettobezüge im Sinne dieses Beschlusses gelten das Nettogehalt und die Dienstaufwandsentschädigung im letzten Monat vor dem Ausscheiden.

    b) An leitende Funktionäre und Mitarbeiter der zentralen und örtlichen Staats- und Justizorgane gezahlte Dienstaufwandsentschädigungen werden ebenfalls in die Berechnung des durchschnittlichen Nettolohnes nach der Verordnung über die Gewährung von Vorruhestandsgeld vom 8. Februar 1990 einbezogen.

Schlußformel

Minister im Amt des Ministerpräsidenten

Anhang EV Auszug aus EinigVtrVbg Art 3 (BGBl. II 1990, 1239)

Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt entsprechend.

* * * Zu Kapitel II (Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern)

...

  1. Beschluß des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik über Regelungen zur sozialen Sicherstellung für ausscheidende Mitglieder des Ministerrates vom 8. Februar 1990 in der Fassung des Beschlusses vom 8. August 1990 (GBl. I Nr. 62 S. 1552) ...

    mit folgenden Maßgaben:

    a) Mitglieder des Ministerrates, die aus nicht in ihrer Person liegenden Gründen aus der Regierung ausscheiden, das Rentenalter noch nicht erreicht haben und nicht sofort eine andere Tätigkeit aufnehmen können oder bei denen die Aufnahme einer solchen mit einer Einkommensminderung verbunden ist, erhalten ein Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird für die auf den Tag des Ausscheidens folgenden drei Monate in Höhe des im letzten Monat vor dem Ausscheiden gezahlten Gehalts gewährt. Übersteigt die Dauer der Mitgliedschaft im Ministerrat drei Monate, so wird für jeden weiteren Monat der Mitgliedschaft, längstens für drei weitere Monate, ein um 30 vom Hundert gekürztes Übergangsgeld nach Satz 1 gezahlt.

    b) Bezüge aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, im Europäischen Parlament oder in einem Landesparlament, aus einem Amtsverhältnis, aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst, aus einem sonstigen Beschäftigungsverhältnis oder aus einer selbständigen Tätigkeit sowie Renten werden angerechnet.

    c) Die Leistungen unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung.

    d) Die Zeiten des Bezugs dieser Leistungen sind wie Arbeitsrechtsverhältnisse im Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung einzutragen.

    e) Die Zeiten des Bezugs dieser Leistungen gelten bei der Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialversicherung als versicherungspflichtige Tätigkeit. Im Berechnungszeitraum für Alters- und Invalidenrenten liegende Zeiten des Bezugs dieser Leistungen bleiben bei der Berechnung des Durchschnittsverdienstes unberücksichtigt, wenn es für den Rentner günstiger ist.

...

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.