Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe Römische Baudenkmäler - Dom und Liebfrauenkirche in Trier“) (Münz100EuroBek 2009-07-31)

Ausfertigungsdatum
2009-07-31
Fundstelle
BGBl I: 2009, 2995

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Römische Baudenkmäler – Dom und Liebfrauenkirche in Trier eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 320 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold). Sie hat einen Durchmesser von 28 Millimeter und eine Masse (Gewicht) von 15,55 Gramm. Der Münzrand ist geriffelt.

Der Entwurf stammt von Herrn Michael Otto aus Rodenbach.

Dem Künstler ist es auf der Bildseite sehr gut gelungen, das Thema „UNESCO Welterbe Römische Baudenkmäler – Dom und Liebfrauenkirche in Trier“ in Komplexität und harmonischem Zusammenspiel darzustellen.

Die Dominanz von Dom und Liebfrauenkirche bei gleichzeitiger zeitlich- historischer Anordnung der sieben Baudenkmäler überzeugt, wobei die filigrane und realistische künstlerische Gestaltung hervorsticht. Der Text umrundet harmonisch das Ensemble.

Die Darstellung des Adlers auf der gut gestalteten Wertseite ist einem Hoheitssymbol angemessen und überzeugt.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro- Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2009“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.*

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2995)

    •   ![bgbl1_2009_j2995-1_0010.jpg](bgbl1_2009_j2995-1_0010.jpg)
      
    •  ![bgbl1_2009_j2995-1_0020.jpg](bgbl1_2009_j2995-1_0020.jpg)
      
Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.