Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro Gedenkmünze „400 Jahre Keplersche Gesetze“ (Münz10EuroBek 2009-03-24)

Ausfertigungsdatum
2009-03-24
Fundstelle
BGBl I: 2009, 739

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4, und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 10-Euro- Gedenkmünze „400 Jahre Keplersche Gesetze“ prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 1 843 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.

Die Münze wird ab dem 7. Mai 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Auf der Bildseite ist es hervorragend gelungen, nur die markanten Züge des Profils von Kepler zu zeigen und in enger Verbindung dahinter mathematisch-physikalische Ableitungen bildhaft einzuschreiben. Die geometrische Figur, die zur Demonstration der astronomischen Verhältnisse der Planetenbahn dient, ist wie die kleine Abbildung des vorwärts bewegten Kahnes eine allegorische Darstellung der Radialkraft, aus dem vor 400 Jahren veröffentlichten Werk „Astronomia Nova“ (Prag 1609) entnommen.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europa-Sterne, die Wertziffer mit der Euro- Bezeichnung sowie die Jahreszahl 2009 und das Münzzeichen „F“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„ASTRONOMIA NOVA - WENDE ZUR HIMMELSMECHANIK * “.

Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Prof. Ulrich Böhme, Stuttgart.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 739)

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