Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „100 Jahre Jugendherbergen") (Münz10EuroBek 2009-07-27)

Ausfertigungsdatum
2009-07-27
Fundstelle
BGBl I: 2009, 2443

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum 100-jährigen Jubiläum der Jugendherbergen im Jahr 2009 eine deutsche Euro- Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 1 810 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe.

Die Münze wird ab dem 13. August 2009 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite besticht durch ihre moderne Gestaltung, die das heutige Selbstverständnis des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) spiegelt. Sie zeigt die erste dauerhafte Jugendherberge, Altena in Westfalen, als Ausgangspunkt der weltweiten Verbreitung. Die gleitend abnehmenden Abstände der senkrechten Linien drücken Wandel und Dynamik des Jugendherbergswesens aus.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer und Wertbezeichnung sowie die Jahreszahl 2009 und das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„BEGEGNUNG GEMEINSCHAFT TOLERANZ •“.

Der Entwurf stammt von Herrn Hans Joa Dobler aus Ehekirchen.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

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