Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „200. Geburtstag des Komponisten Robert Schumann“) (Münz10EuroBek 2010-04)

Ausfertigungsdatum
2010-04-15
Fundstelle
BGBl I: 2010, 449

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 10-Euro- Gedenkmünze „200. Geburtstag des Komponisten Robert Schumann“ prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt maximal 1 900 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze.

Die Münze wird ab dem 6. Mai 2010 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt ein Schumannbildnis, das schon zu Lebzeiten Schumanns einen großen Bekanntheitsgrad hatte. Das vom Schumannfreund Rietschel entworfene Reliefbildnis entstand 1846 in Dresden und zeigt den 36-jährigen Schumann im Profil. Die zeitgemäße klare Schrift als Umschrift steht in einem interessanten Kontrast zum klassischen Portrait, das sich durch eine hohe Wiedererkennung Robert Schumanns auszeichnet.

Die Wertseite zeigt einen gut proportionierten und grafisch kraftvoll gestalteten Adler im Zentrum der Münze und bildet zusammen mit der gleichmäßigen Anordnung der Umschrift „10 EURO BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2010“ und dem Münzzeichen „J“ über dem Adlerkopf ein überzeugendes Pendant zur Bildseite.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„TÖNE SIND HÖHERE WORTE • “

(eine Feststellung Schumanns, festgehalten in seinem Tagebuch von 1828).

Der Entwurf stammt von dem Künstler Professor Christian Höpfner, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 449)

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