Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „175 Jahre Eisenbahn in Deutschland“) (Münz10EuroBek 2010-09-24)

Ausfertigungsdatum
2010-09-24
Fundstelle
BGBl I: 2010, 1362 (2012 I 1362)

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 10-Euro- Gedenkmünze „175 Jahre Eisenbahn in Deutschland“ prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 2 227 000 Stück, darunter maximal 200 000 Stück in Spiegelglanzausführung. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

Die Münze wird ab dem 11. November 2010 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite zeigt den „Adler“, die erste deutsche Lokomotive von 1835 vor dem ICE 3 Triebzug, dem modernsten Zug der deutschen Bahn aus der Gegenwart. Hinzu kommen prägnante Motive des Eisenbahnverkehrs, wie eine Brücke, ein Bahnhofsdach sowie ein Weichensignal. Die kursiv gesetzte Zahl „175“ symbolisiert dabei die Dynamik eines traditionsreichen und gleichzeitig sehr modernen Verkehrsträgers.

Die Wertseite zeigt einen Adler, die Umschrift

„BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2010“

mit den zwölf Europa-Sternen und der Wertbezeichnung „10 Euro“ sowie dem Münzzeichen „D“ unter dem Adler.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„AUF VEREINTEN GLEISEN * 1835 – 2010 * “.

Der Entwurf stammt von Herrn Bodo Broschat, Berlin.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

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