Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „500 Jahre Till Eulenspiegel“) (Münz10EuroBek 2011-06-23)

Ausfertigungsdatum
2011-06-23
Fundstelle
BGBl I: 2011, 1262

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „500 Jahre Till Eulenspiegel“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 2 000 000 Stück, davon ca. 200 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München.

Die Münze wird ab dem 14. Juli 2011 in den Verkehr gebracht. Die 10 -Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Die Spiegelglanzmünze ist durch den Prägeaufdruck „Silber 625“ gekennzeichnet. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Im Mittelpunkt der Bildseite steht eine asymmetrisch angeordnete Eulenspiegel-Darstellung, die dessen ambivalenten Charakter, der die gesamte Bandbreite zwischen Bösewicht und Schelm abdeckt, überzeugend zum Ausdruck bringt.

Die Wertseite zeigt eine mit der Bildseite harmonierende Adlerdarstellung, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „D“, die Jahreszahl 2011 sowie die zwölf Europasterne. Die Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität trägt ferner den Prägeaufdruck „Silber 625“.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„SO BIN ICH DOCH HIE GEWESEN •“.

Der Entwurf stammt vom Künstler Friedrich Brenner, Diedorf.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 1262)

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