Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion“) (Münz2EuroBek 2008-10)

Ausfertigungsdatum
2008-10-31
Fundstelle
BGBl I: 2008, 2206

(XXXX)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro- Gedenkmünze „10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion“ prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Die Münze wird ab dem 1. Januar 2009 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

„EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT“.

Die nationale Seite zeigt das EURO-Zeichen als geschichtsträchtiges Symbol: Die Handelsbeziehungen zwischen den Menschen haben sich vom prähistorischen Tauschhandel (angedeutet durch die willentlich „primitive“ Motivgestaltung) bis hin zur Wirtschafts- und Währungsunion entwickelt. Die Umschrift lautet „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ und „WWU 1999 – 2009“. (Die nationale Seite dieser Münze, die motivgleich von allen Mitgliedstaaten der Euro-Zone herausgegeben wird, unterscheidet sich in den einzelnen Euro-Mitgliedstaaten nur durch die Schreibweise des Ausgabeanlasses und des Ausgabelandes in der jeweiligen Landessprache).

Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) befindet sich im rechten Kernbereich.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn George Stamatopoulos, einem für die griechische Zentralbank tätigen Bildhauer.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

( Fundstelle: BGBl. I 2008, 2206)

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