Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „10 Jahre Euro-Bargeld“) (Münz2EuroBek 2012)

Ausfertigungsdatum
2011-12-21
Fundstelle
BGBl I: 2012, 36

(XXXX)

Auf Initiative der Europäischen Kommission soll im Januar 2012 anlässlich des 10. Jahrestages der Einführung der Euro-Münzen und Euro-Banknoten von allen Mitgliedsstaaten der Euro-Zone eine motivgleiche 2-Euro-Gedenkmünze ausgegeben werden. Vor diesem Hintergrund und gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „10 Jahre Euro-Bargeld“ prägen zu lassen.

Die Münze wird ab dem 2. Januar 2012 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift und die technischen Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen denen der 2-Euro-Umlaufmünze. Die nationale Seite der Münze unterscheidet sich in den einzelnen Euro- Mitgliedsstaaten nur durch den Namen und die Schreibweise des Ausgabelandes sowie die nationalen Münzzeichen.

Das Motiv der Bildseite wurde entsprechend dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Verfahren von den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union im Ergebnis einer Internet-Abstimmung als Sieger aus fünf Vorschlägen gewählt. Es stammt von dem Künstler Helmut Andexlinger aus Österreich und symbolisiert den Euro als Währung mit weltweiter Bedeutung.

Es ist vorgesehen, die 2-Euro-Gedenkmünze von den fünf deutschen Münzstätten prägen zu lassen. Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze soll 30 Millionen Stück betragen. Daneben werden ca. 0,75 Millionen Stück in der höherwertigen Prägequalität Spiegelglanz für Sammlerzwecke produziert.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 36)

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