Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Münz5DMBek 1955-04)

Ausfertigungsdatum
1955-04-26
Fundstelle
BGBl I: 1955, 212

(XXXX)

(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) werden zum Gedenken an den Dichter Friedrich von Schiller, dessen Todestag sich am 9. Mai 1955 zum 150. Mal jährt, 200 000 Stück Bundesmünzen im Nennwert von je 5 Deutschen Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht.

(2) Die Münzen bestehen aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie haben einen Durchmesser von 29 Millimeter und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Beide Seiten der Münzen sind von einem glatten Stäbchen umrahmt, an dessen inneren Rand sich ein Perlenkreis anschließt.

(4) Die Wertseite der Münzen zeigt in der Mitte den Bundesadler, die Flügel offen, die Schwingen auswärts gerichtet. Die in Antiqua in großen Buchstaben gehaltene Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" schließt, von links über das Adlerbild herum nach rechts führend, dieses unten freilassend teilweise ein. Der Raum unter dem Adlerbild ist mit der Wertbezeichnung ausgefüllt: In der Mitte die arabische Ziffer "5", links davon in Antiqua in großen Buchstaben das Wort "DEUTSCHE", rechts in gleicher Ausführung das Wort "MARK"; die Anfangsbuchstaben "D" und "M" sind vergrößert dargestellt. Unter dem letzten Buchstaben in dem Wort "DEUTSCHE", noch innerhalb des Bogens der Wertziffer "5", befindet sich das Münzzeichen "F" (Staatliche Münze Stuttgart).

(5) Die Schauseite der Münzen zeigt die Büste des Dichters Friedrich von Schiller im Profil nach rechts. Die in Antiqua in großen Buchstaben gehaltene Umschrift "FRIEDRICH VON SCHILLER 9. V. 1955" umschließt das Bildnis in gleicher Weise wie die Umschrift auf der Wertseite das Adlerbild; der Tag und das Jahr in der Zeitangabe sind durch arabische Ziffern, der Monat ist durch die römische Zahl V bezeichnet; hinter der "9" und der "V" befindet sich je ein Punkt. In dem Raum unter dem Bildnis stehen, in drei Zeilen untereinandergereiht, in Antiqua in großen Buchstaben die Worte "ZUM 150. TODESTAG"; die Ordnungszahl 150. ist durch arabische Ziffern ausgedrückt. Links und rechts von dem in der zweiten Zeile stehenden Wort "TODES" ist je ein achteckiger Stern angebracht.

(6) Die in Antiqua in großen Buchstaben ausgeführte vertiefte Inschrift "SEID EINIG, EINIG, EINIG" auf dem glatten Rand der Münzen gibt die letzten Worte des sterbenden Attinghausen in dem Drama "Wilhelm Tell" des Dichters wieder. Die Zwischenräume der vier Worte der Inschrift sind jeweils durch zwei Lorbeerblätter mit zwei Beeren ausgefüllt.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Professor Alfons Feuerle, Schwäbisch-Gmünd.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1955, 213

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