Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Leibniz-Gedenkmünze) (Münz5DMBek 1967-02)

Ausfertigungsdatum
1967-02-07
Fundstelle
BGBl I: 1967, 186

(XXXX)

(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) und des Änderungsgesetzes vom 18. Januar 1963 (Bundesgesetzbl. I S. 55) wird zur Erinnerung an den deutschen Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz, geb. 1. Juli 1646 in Leipzig, gest. 14. November 1716 in Hannover, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutsche Mark geprägt und demnächst in den Verkehr gebracht. Die Gesamtauflage ist noch nicht festgelegt, sie wird sich im wesentlichen nach dem Bedarf richten.

(2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und von einem ebenfalls erhabenen glatten Rand umrahmt, an den sich innen ein Perlkranz anschließt.

(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und beiderseits des Halses, oberhalb der Schwingen, die geteilte Jahreszahl 1966. Der Buchstabe D, das Münzzeichen des Bayerischen Hauptmünzamtes, ist unten rechts zwischen den ausgespreizten Schwingen angebracht. Die Umschrift lautet: BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . 5 DEUTSCHE MARK.

(5) Die Bildseite zeigt das Kopfbild des Philosophen mit der Umschrift GOTTFRIED . WILHELM . LEIBNITZ 1646-1716.

(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift: - MAGNUM . TOTIUS . GERMANIAE . DECUS - versehen.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von dem Ehepaar Claus und Ursula Homfeld, Bremen.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1967, 186

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