Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Mercator-Gedenkmünze) (Münz5DMBek 1970)

Ausfertigungsdatum
1970-06-24
Fundstelle
BGBl I: 1970, 804

(XXXX)

(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist zur Erinnerung an den 375. Todestag des Geographen und Kartographen Gerhard Mercator, geboren am 5. März 1512, gestorben am 2. Dezember 1594, eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 8. Juli 1970 in den Verkehr gebracht wird.

(2) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.

(3) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(4) Die Wertseite zeigt in der Mitte den Bundesadler und unterhalb der Schwanzfedern die Wertziffer 5 mit dem Buchstaben F, dem Münzzeichen der Staatlichen Münze Stuttgart. Die geteilte Jahreszahl 1969 ist unterhalb der gespreizten Fänge, beiderseits der Schwanzfedern, angebracht. Die Umschrift lautet: . BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND . DEUTSCHE 5 MARK.

(5) Die Bildseite zeigt das Kopfbild Mercators und angedeutet die zum ersten Mal von ihm angewandte Kartenprojektion mit der Umschrift: 1512-1594 . GERHARD . MERCATOR.

(6) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift versehen: TERRAE DESCRIPTIO AD USUM NAVIGANTIUM. Am Ende der Umschrift ist ein Ornament eingeprägt.

(7) Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.

(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

Schlußformel

Der Bundesminister der Finanzen

(XXXX) Abbildung der Münze

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1970, 804

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Wie funktioniert Git?

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