(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 500. Wiederkehr des Geburtstages des großen Astronomen und vielseitigen Wissenschaftlers Nikolaus Kopernikus eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 17. Mai 1973 in den Verkehr gebracht.
(3) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, 8201 Lehen, Post Großkarolinenfeld.
(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(6) Auf der Bildseite hat der Künstler den Grundgedanken der kopernikanischen Theorie, die Umkreisung des Zentralgestirns Sonne durch die Erde und andere Planeten deutlich herausgestellt. Die Darstellung der Sonne mit den sie umkreisenden Planeten MERKUR, VENUS, ERDE, MARS, JUPITER und SATURN endet am Münzrand mit den Worten: "SPHÄRE DER FIXSTERNE", die zugleich ein Teil der Umschrift sind. Der andere Teil der Umschrift lautet "NIKOLAUS KOPERNIKUS 1473-1543".
(7) Zu Beginn und am Schluß dieses Teils der Umschrift ist ein Sternchen angebracht.
(8) Im Einklang mit der Bildseite ist die Wertseite gestaltet. Sie zeigt den Bundesadler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
5 DEUTSCHE MARK"
Zwischen den Worten "DEUTSCHLAND" und "MARK" ist ein kleiner Punkt eingeprägt.
(9) Die in 19 und 73 geteilte Jahreszahl ist beiderseits der Wertziffer 5 angebracht. Das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze befindet sich in dem freien Feld rechts neben dem Kopf des Adlers.
(10) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift
"IN MEDIO OMNIUM RESIDET SOL"
(In der Mitte des Alls ruht die Sonne)
Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befinden sich drei kleine Sternchen.
(11) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung) Fundstelle: BGBl I 1973, 307
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