Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an internationale Bedienstete der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATOVorRV 1962)

Ausfertigungsdatum
1962-03-29
Fundstelle
BGBl II: 1962, 113

Eingangsformel

Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1954 über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen (Bundesgesetzbl. II S. 639) in der Fassung des Gesetzes vom 3. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 469) wird in Ergänzung der Verordnung vom 30. Mai 1958 über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Nordatlantikvertrags-Organisation, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Organisation tätigen Sachverständigen (Bundesgesetzbl. II S. 117) mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

§ 1

(1) Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an Bedienstete der Nordatlantikvertrags-Organisation ist die auf Grund des Artikels 17 des Übereinkommens vom 20. September 1951 über den Status der Nordatlantikvertrags-Organisation, der nationalen Vertreter und des internationalen Personals am 30. November 1961 zwischen der Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation abgeschlossene Vereinbarung maßgebend. Die in Artikel 18c, e und f sowie Artikel 19 des Übereinkommens vom 20. September 1951 in Verbindung mit Artikel 1 und 3 der Vereinbarung vom 30. November 1961 vorgesehenen Vorrechte und Befreiungen werden bereits mit Wirkung vom 1. Januar 1962 gewährt.

(2)

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die Vereinbarung vom 30. November 1961 außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des ... Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Schlußformel

Der Stellvertreter des Bundeskanzlers Der Bundesminister der Verteidigung Der Bundesminister des Auswärtigen Der Bundesminister des Innern Der Bundesminister der Justiz Der Bundesminister der Finanzen Der Bundesminister für Wirtschaft

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.