Auf Grund des § 24 Abs. 1 und des § 79 Abs. 1 des Zollgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 1970 (BGBl. I S. 529) und des Artikels 3 des Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes vom 3. August 1973 (BGBl. I S. 933) wird verordnet:
(1) Frei von Einfuhrabgaben (§ 1 Abs. 1 Satz 3 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung) sind, vorbehaltlich des Absatzes 2, Waren in Kleinsendungen bis zu einem Warenwert je Sendung von insgesamt 45 Euro. Kleinsendungen sind gelegentliche Sendungen nichtkommerzieller Art, die von natürlichen Personen aus Gebieten, die weder zum Zollgebiet der Gemeinschaft noch zu der Insel Helgoland gehören, unentgeltlich an andere natürliche Personen gesandt werden und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind.
(2) Bei den nachstehend bezeichneten Waren ist die Einfuhrabgabenfreiheit auf die folgenden Höchstmengen beschränkt:
Tabakwaren:
50 Zigaretten oder
25 Zigarillos (Zigarren mit einem Stückgewicht von höchstens 3 Gramm) oder
10 Zigarren oder
50 Gramm Rauchtabak oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren;
Alkohol und alkoholhaltige Getränke:
a) 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80% vol oder mehr oder
1 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake
oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22% vol oder
weniger, Schaumweine oder Likörweine oder
eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
b) 2 Liter nicht schäumende Weine;
Parfüms: 50 Gramm oder
Toilettewasser: 0,25 Liter;
Kaffee:
500 Gramm oder
200 Gramm Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Die Mengenbeschränkungen nach Nummer 4 gelten nicht für die Zollfreiheit.
Für die Abgabenfreiheit von Verbrauchsteuern ist das Steuergebiet nach den Verbrauchsteuergesetzen maßgeblich.
-
-
-
-
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1979 in Kraft.
Der Bundesminister der Finanzen
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.