Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Ausführung des § 56 des Patentgesetzes und des § 9 des Gebrauchsmustergesetzes (PatG/GebrMGAV)

Ausfertigungsdatum
1961-05-24
Fundstelle
BGBl I: 1961, 595
Geändert durch
Art. 19 G v. 16.7.1998 I 1827

Eingangsformel

Auf Grund des § 30g des Patentgesetzes und des § 3a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes, beide in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1961 (Bundesgesetzbl. I S. 549), verordnet die Bundesregierung:

§ 1

Zuständige oberste Bundesbehörde im Sinne des § 31 Abs. 5, der §§ 50 bis 55 und 74 Abs. 2 des Patentgesetzes sowie des § 9 Abs. 1 des Gebrauchsmustergesetzes ist das Bundesministerium der Verteidigung.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1961 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.