Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Einsparung von Personalausgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung sowie bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost (PersEinspG)

Ausfertigungsdatum
1983-12-22
Fundstelle
BGBl I: 1983, 1532, 1565
Geändert durch
Art. 64 G v. 23.12.2003 I 2848

§ 1 Stellenbesetzungssperre

(1) Bei der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, der Bundesknappschaft, der Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen, den übrigen bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern (§ 90 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) sowie der Bundesanstalt für Güterfernverkehr dürfen Planstellen für Beamte, die durch Beendigung des Beamtenverhältnisses zum bisherigen Dienstherrn am 1. Januar 1984 frei sind oder danach frei werden, sechs Monate nach Freiwerden nicht besetzt werden (Stellenbesetzungssperre).

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Stellen von Angestellten sowie für Arbeiter.

(3) Die Besetzungssperre gilt nicht für

  1. Anstellungen von Beamten auf Probe im Eingangsamt sowie für Auszubildende, die in derselben Verwaltung in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden,

  2. Einstellungen von Schwerbehinderten,

  3. Behörden- (Dienststellen-) Leiter.

(4) Die Dienstherrn können Ausnahmen von der Stellenbesetzungssperre zulassen. Die Zahl der Ausnahmen darf 10 vom Hundert der im Haushaltsjahr bei dem jeweiligen Dienstherrn freiwerdenden Stellen nicht übersteigen.

(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten entsprechend für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn.

(6) Die Stellenbesetzungssperre gilt nur für den Zeitraum, in dem für die Bundesverwaltung auf Grund des Haushaltsgesetzes eine Stellenbesetzungssperre besteht.

§ 2 Wegfall des Essenszuschusses

Bei den in § 1 genannten Einrichtungen dürfen die bisher gewährten Essenszuschüsse oder entsprechende Leistungen unabhängig von ihrer bisherigen Höhe ab 1. Januar 1984 nicht mehr gewährt werden. Essenszuschüsse sind Leistungen nach Nummer 10 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes vom 25. September 1974 in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung oder nach gleichartigen Regelungen.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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