Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 481) wird verordnet:
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 213), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bauspar wesen übertragen, soweit es zuständige Genehmigungsbehörde für die Tarife, für die Ermittlung und Verteilung technischer Überschüsse sowie für die Provisionen in der Kraftfahrtversicherung ist.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Der Bundesminister für Wirtschaft
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Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
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