Auf Grund des § 8 Abs. 4 des Gesetzes über die Preisstatistik vom 9. August 1958 (Bundesgesetzbl. I S. 605) verordnet die Bundesregierung:
(1) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich
der Erzeuger- und Großhandelspreise für Speisekartoffeln, Gemüse und Obst,
der Preise für Schlacht-, Nutz- und Zuchtvieh an den Viehmärkten,
der Preise für Seefische einschließlich Heringe auf allen Handelsstufen,
der Notierungen für Nichteisenmetalle an den Metallmärkten
an allen Tagen, an denen Umsätze stattfinden (Markttagen), durchgeführt.
(2) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich der Großhandelspreise für höchstens 30 Nahrungsmittel wöchentlich durchgeführt.
(3) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich
der Erzeugerpreise für Getreide,
der Erzeuger- und Großhandelspreise für Eier,
der Verbraucherpreise für Kartoffeln, Gemüse und Obst in den Monaten Mai bis Oktober
zweimal monatlich durchgeführt.
(1) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich
der Saatgutpreise auf allen Handelsstufen,
der Erzeugerpreise für Erzeugnisse des Stahlbaus,
der Verbraucherpreise für Pflanzenschutzmittel
viermal jährlich durchgeführt.
(2) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich
einmal jährlich durchgeführt.
(3) Die Statistik nach § 2 Nr. 2 des Gesetzes wird hinsichtlich der Preise für Bauleistungen vierteljährlich durchgeführt.
(4) Die Statistik nach § 2 Nr. 1 des Gesetzes wird hinsichtlich der Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel ab 1. Juli 1996 vierteljährlich durchgeführt.
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Preisstatistik auch im Land Berlin.
Diese Verordnung gilt im Saarland von dem Zeitpunkt an, zu dem das Gesetz über die Preisstatistik im Saarland in Kraft tritt.
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.