Die PRO MUSICA-Plakette ist als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabern bestimmt, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung des kulturellen Lebens erworben haben.
Die Plakette zeigt auf der Vorderseite "Musizierende" mit Lyra und die Inschrift "Für Verdienste um instrumentales Musizieren - PRO MUSICA -"; die Rückseite zeigt den Bundesadler. Form und Größe der Plakette sind auf einer Mustertafel festgelegt. Die Plakette ist eine nicht tragbare Auszeichnung.
Die Plakette wird durch den Bundespräsidenten aus Anlaß des 100jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, daß sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Dabei ist insbesondere die Arbeit der Musikvereinigung in den vor dem Antrag liegenden fünf Jahren zu würdigen.
Die Verleihung der Plakette erfolgt auf Vorschlag des zuständigen Landeskultusministers auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses. Der Vorschlag wird dem Bundespräsidenten durch den Bundesminister des Innern vorgelegt.
Der Antrag auf Verleihung ist mindestens sechs Monate vor dem Jubiläum schriftlich an den Empfehlungsausschuß zu richten. Die Antragsformulare sind beim Dachverband (je zweifach) erhältlich. Diese sind ausgefüllt zunächst an den Dachverband zu leiten.
Dem Antrag sind beizufügen
a) Nachweis über die Gründungszeit (Satzung oder sonstige Belege);
b) Konzertprogramme von Konzerten der letzten 5 Jahre sowie einschlägige Presseberichte, ferner das Festbuch einer etwa schon stattgefundenen Jubiläumsfeier sowie Unterlagen über besondere Leistungen in früherer Zeit, die zur Begründung des Antrages wesentlich erscheinen;
c) Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren.
Der Dachverband prüft und bescheinigt die Richtigkeit der in dem Antrag der Musikvereinigung gemachten Angaben und leitet den Antrag an den Empfehlungsausschuß weiter.
Musikvereinigungen, die keinem Dachverband angehören, richten den Antrag mit Belegen an den für sie zuständigen Landeskultusminister, der den Antrag nach entsprechender Vorprüfung dem Empfehlungsausschuß zuleitet.
Der Empfehlungsausschuß besteht aus vier Mitgliedern; je ein Mitglied wird bestellt von
der Arbeitsgemeinschaft der Volksmusikverbände,
dem Bund Deutscher Liebhaberorchester,
der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder und
dem Bundesminister des Innern.
Den Vorsitz im Empfehlungsausschuß führt der Vertreter des Bundesministers des Innern.
Der Ausschuß befaßt sich mit den Anträgen, die ihm nach Nummer 5 zugeleitet werden.
Der Ausschuß prüft die ihm zugeleiteten Anträge und empfiehlt dem Landeskultusminister, in dessen Bereich der Antragsteller seinen Sitz hat, die Musikvereinigung, die für eine Verleihung der Plakette in Betracht kommt; er leitet die dem Antrag beigefügten Unterlagen an den Antragsteller zurück. Auf die Empfehlung des Empfehlungsausschusses gestützt, schlägt der Landeskultusminister nach Prüfung die Verleihung vor. Der Vorschlag wird dem Bundesminister des Innern zur Vorlage beim Bundespräsidenten zugeleitet.
Die Urkunde über die Verleihung der Ehrenplakette vollzieht der Bundespräsident. Die Urkunde wird durch den zuständigen Landeskultusminister oder, wenn der Kultusminister verhindert ist, durch seinen Beauftragten ausgehändigt. Bei dieser Gelegenheit wird die Ehrenplakette, deren Beschaffung dem Bundesminister des Innern obliegt, überreicht.
Bei Musikvereinigungen im Ausland erfolgt die Verleihung der Plakette auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes auf Grund der Stellungnahme des Empfehlungsausschusses.
Der Antrag der Musikvereinigung im Ausland ist über die zuständige deutsche amtliche Vertretung und das Auswärtige Amt beim Bundesminister des Innern einzureichen, der ihn nach entsprechender Vorprüfung dem Empfehlungsausschuß zuleitet.
Bei der Behandlung derartiger Anträge im Empfehlungsausschuß tritt ein Vertreter des Auswärtigen Amtes hinzu.
Der Empfehlungsausschuß prüft den Antrag und empfiehlt gegebenenfalls dem Bundesminister des Innern die Verleihung. Den Verleihungsvorschlag legt der Bundesminister des Innern nach Prüfung im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt dem Bundespräsidenten vor.
Die Überreichung der Urkunde und der Ehrenplakette erfolgt durch die amtliche Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in dem betreffenden Land.
Der Bundespräsident Der Bundeskanzler Der Bundesminister des Innern
(Inhalt: nicht darstellbare Plakette, Fundstelle: BGBl. I 1968, 223)
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