Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Fünfte Verordnung zur Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (RAV 5)

Ausfertigungsdatum
1992-12-08
Fundstelle
BGBl I: 1992, 1998

Eingangsformel

Auf Grund

  • des § 255b Abs. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, der durch Artikel 1 Nr. 69 des Gesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden ist,

  • des § 620 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fassung und

  • des § 1151 und des § 1153 der Reichsversicherungsordnung, die durch Artikel 8 Nr. 14 des Gesetzes vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1606) eingefügt worden sind,

verordnet die Bundesregierung, auf Grund des § 120 Nr. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261) verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Post und Telekommunikation und dem Bundesminister der Finanzen:

§ 1 Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)

Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt vom 1. Januar 1993 an 28,19 Deutsche Mark.

§ 2 Anpassungsfaktor in der Unfallversicherung

Die vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen und das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle im Sinne des § 1153 der Reichsversicherungsordnung, die vor dem 1. Januar 1993 eingetreten sind, werden zum 1. Januar 1993 angepaßt. Der Anpassungsfaktor beträgt 1,0610.

§ 3 Pflegegeld

Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt vom 1. Januar 1993 an für Arbeitsunfälle, für die § 1151 der Reichsversicherungsordnung anzuwenden ist, zwischen 318 Deutsche Mark und 1.273 Deutsche Mark monatlich.

§ 4 Erstattung an die Deutsche Bundespost

Der Postrentendienst des Unternehmens Deutsche Bundespost POSTDIENST erhält für die nach dieser Verordnung vorzunehmenden Anpassungen und die Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Aufgaben von den zuständigen Sozialleistungsträgern einmalig eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 1,20 Deutsche Mark pro Zahlfall.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1993 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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