Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Bekanntmachung über die Höhe der Regelbedarfe nach § 20 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 1. Januar 2012 (RBBek 2012)

Ausfertigungsdatum
2011-10-20
Fundstelle
BGBl I: 2011, 2093

(XXXX)

Nach § 20 Absatz 5 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850) wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:

Als Regelbedarfe nach § 20 Absatz 2 bis 4 sowie nach § 23 Nummer 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit ab 1. Januar 2012 anerkannt:

  1. für eine Person, die alleinstehend oder alleinerziehend ist oder deren Partnerin oder Partner minderjährig ist, monatlich 374 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II);

  2. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, monatlich 287 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 77 Absatz 4 Nummer 1 SGB II);

  3. für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Absatz 5 umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, monatlich 299 Euro (§ 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und § 20 Absatz 3 SGB II);

  4. für zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für jede dieser Personen ein Betrag in Höhe von monatlich 337 Euro (§ 20 Absatz 4 SGB II);

  5. für eine Person bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich 219 Euro (§ 23 Nummer 1 erste Alternative SGB II);

  6. für eine Person vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres monatlich 251 Euro (§ 23 Nummer 1 zweite Alternative in Verbindung mit § 77 Absatz 4 Nummer 3 SGB II);

  7. für Leistungsberechtigte im 15. Lebensjahr monatlich 287 Euro (§ 23 Nummer 1 dritte Alternative in Verbindung mit § 77 Absatz 4 Nummer 4 SGB II).

Schlussformel

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

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