Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhebt für seine Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung vom 4. Juni 2008 (BGBl. I S. 972) einschließlich der diesbezüglichen Mitwirkungshandlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.
(1) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.
(2) Von der Erhebung der nach Maßgabe des Absatzes 1 berechneten Gebühren kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Festsetzung oder Änderung des Rückstandshöchstgehaltes besteht.
Wird ein Antrag auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Amtshandlung nach Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Fertigstellung des Bewertungsberichtes nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zurückgenommen oder ein Antrag aus anderen Gründen, ausgenommen wegen fehlender Zuständigkeit, abgelehnt, so werden Gebühren nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.
(Fundstelle: BGBl. I 2009, 649 - 650)
Gebühren- Nummer
Gebührentatbestand
Gebührenrahmen in Euro
8000
Anfertigung eines Bewertungsberichts im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005
*
8100
Prüfung der Vollzähligkeit der einzureichenden Unterlagen
280 bis 1 120
8110
Anlegen der Anwendungsgebiete
50 bis 200
8120
Prüfung bestehender Dokumentation
*
8121
für die Rückstandsanalytik
80 bis 320
8122
für die Toxikologie
170 bis 680
8123
für das Rückstandsverhalten
130 bis 520
8130
Anlegen neuer Dokumentation
*
8131
für die Rückstandsanalytik
190 bis 760
8132
für die Toxikologie
240 bis 960
8133
für das Rückstandsverhalten
175 bis 700
8200
Prüfung der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen
*
8211
für die Rückstandsanalytik
80 bis 320
8221
für die Toxikologie
240 bis 960
8231
für das Rückstandsverhalten
175 bis 700
8300
Risikobewertung mit kompletter Neubewertung eines Wirkstoffs (Toxikologie, Analytik, Rückstände) Wirkstoff nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen
*
8301
Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten
13 500 bis 54 000
8310
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster Rückstandshöchstgehalt (RHG) für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8320
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8330
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8400
Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs (Toxikologie, Analytik, Rückstände) Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen oder Wirkstoff in Deutschland zugelassen
*
8401
Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten
5 850 bis 23 400
8410
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8420
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8430
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8500
Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs (ohne Toxikologie, aber Analytik und Rückstände) Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und in Deutschland zugelassen
*
8501
Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten
2 865 bis 11 460
8510
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
1 385 bis 5 540
8520
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs
830 bis 3 320
8530
Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs
1 175 bis 4 700
8600
Risikomanagement
*
8611
für die Rückstandsanalytik
65 bis 260
8621
für die Toxikologie
65 bis 260
8631
für das Rückstandsverhalten
65 bis 260
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