Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über die Kosten des Verfahrens im Rahmen der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln (RHG-GebV)

Ausfertigungsdatum
2009-03-19
Fundstelle
BGBl I: 2009, 648

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erhebt für seine Amtshandlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1) in Verbindung mit § 1 Nummer 4 der BVL-Aufgabenübertragungsverordnung vom 4. Juni 2008 (BGBl. I S. 972) einschließlich der diesbezüglichen Mitwirkungshandlung des Bundesinstitutes für Risikobewertung Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.

§ 2 Gebührenpflichtige Tatbestände, Erhöhungen und Ermäßigungen der Gebühren

(1) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.

(2) Von der Erhebung der nach Maßgabe des Absatzes 1 berechneten Gebühren kann auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Festsetzung oder Änderung des Rückstandshöchstgehaltes besteht.

§ 3 Rücknahme, Widerspruch

Wird ein Antrag auf Vornahme einer gebührenpflichtigen Amtshandlung nach Beginn der sachlichen Bearbeitung und vor Fertigstellung des Bewertungsberichtes nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zurückgenommen oder ein Antrag aus anderen Gründen, ausgenommen wegen fehlender Zuständigkeit, abgelehnt, so werden Gebühren nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 des Verwaltungskostengesetzes erhoben.

Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2009, 649 - 650)

    • Gebühren- Nummer

    • Gebührentatbestand

    • Gebührenrahmen in Euro

    • 8000

    • Anfertigung eines Bewertungsberichts im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

    *

    • 8100

    • Prüfung der Vollzähligkeit der einzureichenden Unterlagen

    • 280 bis 1 120

    • 8110

    • Anlegen der Anwendungsgebiete

    • 50 bis 200

    • 8120

    • Prüfung bestehender Dokumentation

    *

    • 8121

    • für die Rückstandsanalytik

    • 80 bis 320

    • 8122

    • für die Toxikologie

    • 170 bis 680

    • 8123

    • für das Rückstandsverhalten

    • 130 bis 520

    • 8130

    • Anlegen neuer Dokumentation

    *

    • 8131

    • für die Rückstandsanalytik

    • 190 bis 760

    • 8132

    • für die Toxikologie

    • 240 bis 960

    • 8133

    • für das Rückstandsverhalten

    • 175 bis 700

    • 8200

    • Prüfung der Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen

    *

    • 8211

    • für die Rückstandsanalytik

    • 80 bis 320

    • 8221

    • für die Toxikologie

    • 240 bis 960

    • 8231

    • für das Rückstandsverhalten

    • 175 bis 700

    • 8300

    • Risikobewertung mit kompletter Neubewertung eines Wirkstoffs (Toxikologie, Analytik, Rückstände) Wirkstoff nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen

    *

    • 8301

    • Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten

    • 13 500 bis 54 000

    • 8310

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster Rückstandshöchstgehalt (RHG) für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 1 385 bis 5 540

    • 8320

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 830 bis 3 320

    • 8330

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs

    • 1 175 bis 4 700

    • 8400

    • Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs (Toxikologie, Analytik, Rückstände) Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen oder Wirkstoff in Deutschland zugelassen

    *

    • 8401

    • Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten

    • 5 850 bis 23 400

    • 8410

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 1 385 bis 5 540

    • 8420

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 830 bis 3 320

    • 8430

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs

    • 1 175 bis 4 700

    • 8500

    • Risikobewertung mit teilweiser Neubewertung des Wirkstoffs (ohne Toxikologie, aber Analytik und Rückstände) Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen und in Deutschland zugelassen

    *

    • 8501

    • Administrative Erfassung, wissenschaftliche Vorprüfung, Koordinierung und Gesamtbewertung Bewertung für die Rückstandsanalytik Bewertung für die Toxikologie Bewertung für das Rückstandsverhalten

    • 2 865 bis 11 460

    • 8510

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag erster RHG für ein Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 1 385 bis 5 540

    • 8520

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag weiterer RHG je Erzeugnis pflanzlichen Ursprungs

    • 830 bis 3 320

    • 8530

    • Bewertung für das Rückstandsverhalten Zuschlag RHG für Erzeugnisse tierischen Ursprungs

    • 1 175 bis 4 700

    • 8600

    • Risikomanagement

    *

    • 8611

    • für die Rückstandsanalytik

    • 65 bis 260

    • 8621

    • für die Toxikologie

    • 65 bis 260

    • 8631

    • für das Rückstandsverhalten

    • 65 bis 260

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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