Stand: Art. 2, 3, 4 u. 5 treten gem. Art. 6 Abs. 2 dieses G zu dem Zeitpunkt in Kraft, den der Rat der Westeuropäischen Union nach Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens vom 14. Dezember 1957 festsetzt*. Der Tag des Inkrafttretens dieser Artikel ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben*.
-
(1) Der Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Die Artikel 2, 3, 4 und 5 dieses Gesetzes treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, den der Rat der Westeuropäischen Union nach Artikel 2 Abs. 1 des Übereinkommens vom 14. Dezember 1957 festsetzt. Der Tag des Inkrafttretens dieser Artikel ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
(3) Der Tag, an dem das Übereinkommen vom 14. Dezember 1957 nach seinem Artikel 23 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.
GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.
Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.
Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.
Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.
Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.