Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Zuweisung der Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums (RZV)

Ausfertigungsdatum
2007-08-07
Fundstelle
BGBl I: 2007, 1939
Geändert durch
Art. 1 V v. 1.10.2010 I 1305

§ 1 Bundesinstitut für Risikobewertung als nationales Referenzlaboratorium

Das Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums mit den in Artikel 33 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. EU Nr. L 165 S. 1, Nr. L 191 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Aufgaben für die in Anhang VII Teil I Nr. 2 bis 8, 9, Nr. 9 nur soweit dort Trichinen genannt sind, Nr. 10, 11, 14, 16, 19 und 21 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 beschriebenen Bereiche wahr.

§ 2 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit als nationales Referenzlaboratorium

(1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nimmt die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums mit den in Artikel 33 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Aufgaben für die in Anhang VII Teil I Nr. 12, 15, 17, 18 und 20 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 beschriebenen Bereiche wahr.

(2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nimmt ferner die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums mit den in Artikel 14 Abs. 1 und Artikel 15 Abs. 2, jeweils in Verbindung mit Anhang I Gruppe A Nr. 6 und Gruppe B Nr. 2 Buchstabe c und f und Nr. 3 Buchstabe a, b und f der Richtlinie 96/23/EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG und 86/468/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG Nr. L 125 S. 10) beschriebenen Aufgaben wahr.

§ 3 Max Rubner–Institut als nationales Referenzlaboratorium

Das Max Rubner–Institut nimmt die Funktion eines nationalen Referenzlaboratoriums mit den in Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (ABl. L 165 vom 30.4.2004, S. 1, L 191 vom 28.5.2004, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung beschriebenen Aufgaben für die beschriebenen Bereiche nach Anhang VII Teil I Nummer 1 und – soweit es sich um Anisakis handelt – Nummer 9 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 wahr.

§ 4 Nichtanwendung von Vorschriften

§ 46f des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) geändert worden ist, in der bis zum 6. September 2005 geltenden Fassung ist nicht mehr anzuwenden.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.