Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gebührenverordnung zum Satellitendatensicherheitsgesetz (SatDSiGebV)

Ausfertigungsdatum
2010-06-16
Fundstelle
BGBl I: 2010, 807

Eingangsformel

Auf Grund des § 26 Satz 2, 3 und 4 des Satellitendatensicherheitsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2590) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

§ 1 Gebührenerhebung

Für Amtshandlungen der nach § 24 des Satellitendatensicherheitsgesetzes zuständigen Behörde werden Gebühren erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis in der Anlage zu dieser Verordnung.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Anlage (zu § 1) Gebührenverzeichnis

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 808)

  • *

    • Gegenstand

    • Rechtsgrundlage

    • Gebühr in Euro

    • 1

    • Genehmigung des Betriebs eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

    * *

    • 1.1

    • Neugenehmigung

    • § 3 Abs. 1 SatDSiG

    • 26 500

    • 1.2

    • Änderung einer bestehenden Genehmigung auf Antrag

    • § 3 Abs. 1 SatDSiG

    • 890 bis 8 850

    • 1.3

    • Neugenehmigung für Inhaber einer Betreibergenehmigung nach § 3 Abs. 1 SatDSiG (Genehmigung für zusätzlichen Satelliten desselben Betreibers)

    • § 3 Abs. 1 SatDSiG

    • 13 300

    • 2

    • Feststellung des Nichtvorliegens der Hochwertigkeit

    • § 3 Abs. 4 SatDSiG

    • 890

    • 3

    • Erlaubnis der Übertragung des Betriebs eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems oder von Teilen eines hochwertigen Erdfernerkundungssystems

    • § 10 Abs. 2 SatDSiG

    • 13 300

    • 4

    • Zulassung als Datenanbieter

    * *

    • 4.1

    • Neuzulassung

    • § 11 Abs. 1 SatDSiG

    • 17 700

    • 4.2

    • Änderung einer bestehenden Zulassung auf Antrag

    • § 11 Abs. 1 SatDSiG

    • 890 bis 8 850

    • 5

    • Erlaubnis nach § 19 SatDSiG

    • § 19 Abs. 1 SatDSiG

    *

    • 5.1

    • Einzelner Datensatz (im Sinne einer Einzelszene)

    *

    • 54
    • 5.2

    • Zielgebiet bis zu 100 km x 100 km

    *

    • 200
    • 5.3

    • Zielgebiet bis zu 200 km x 200 km

    *

    • 570
    • 5.4

    • Zielgebiet bis zu 300 km x 300 km

    *

    • 1 040
    • 5.5

    • Zielgebiet bis zu 400 km x 400 km

    *

    • 1 600
    • 5.6

    • Zielgebiet bis zu 500 km x 500 km

    *

    • 2 240
    • 5.7

    • Zielgebiet bis zu 600 km x 600 km

    *

    • 2 940
    • 5.8

    • Zielgebiet bis zu 700 km x 700 km

    *

    • 3 705
    • 5.9

    • Zielgebiet bis zu 800 km x 800 km

    *

    • 4 525
    • 5.10

    • Zielgebiet bis zu 900 km x 900 km

    *

    • 5 400
    • 5.11

    • Zielgebiet bis zu 1 000 km x 1 000 km

    *

    • 6 325
    • 5.12

    • Zielgebiete größer als 1 000 x 1 000 km

    *

    • Eine Gebühr nach 5.11 zuzüglich 4 Euro für jede weiteren 1 000 km 2 , um die die Fläche des Zielgebiets die Fläche nach 5.11 überschreitet.
    • 6

    • Erteilung einer Sammelerlaubnis

    * *

    • 6.1

    • Vorschaubilder mit vermindertem Informationsgehalt oder Metadaten

    • § 20 Nr. 1 SatDSiG

    • 440

    • 6.2

    • Sensitive Anfragen für eine unbestimmte Anzahl von Daten

    • § 20 Nr. 2 SatDSiG

    • Gebühr abhängig von der Größe des Zielgebietes und der Frist, für welche die Erlaubnis erteilt wird: Einfache Gebühr nach Nr. 5 zuzüglich einer halben Gebühr nach Nr. 5 für jeden Monat der Frist

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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