Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB9uaÄndG)

Ausfertigungsdatum
2001-06-19
Fundstelle
BGBl I: 2001, 1046

Eingangsformel

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art 1

-

(XXXX) Art 2 bis 62

Art 63

-

Art 64 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Die auf den Artikeln 16, 17, 18, 30, 42, 48, 51, 53 bis 58 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Art 65 Neubekanntmachung

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kann den Wortlaut der Wahlordnung Schwerbehindertenvertretung (SchwbWO), der Werkstättenverordnung (WVO), der Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), der Schwerbehindertenausweisverordnung und der Eingliederungshilfe- Verordnung in den vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassungen im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Art 66

-

Art 67 Übergangsvorschriften

(1) Auf Leistungen zur Teilhabe sind bis zum Ende der Leistungen oder der Maßnahme die Vorschriften in der vor dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung weiter anzuwenden, wenn vor diesem Tag

  1. der Anspruch entstanden ist,

  2. die Leistung zuerkannt worden ist oder

  3. die Maßnahme begonnen hat, wenn die Leistung bis zum Beginn der Maßnahme beantragt worden ist.

(2) Ist eine Leistung nur für einen begrenzten Zeitraum zuerkannt worden, richtet sich eine Verlängerung nach den zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Verlängerung geltenden Vorschriften.

Art 68 Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2001 in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nicht etwas anderes bestimmt ist.

(2) Mit Wirkung vom 1. Juli 2000 treten in Kraft: Artikel 1 § 56 ...

(3)

(4) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft: Artikel 1 § 50 Abs. 3 und § 144 Abs. 2.

(5) Am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats treten in Kraft: Artikel 1 §§ 155 und 156.

(6) und (7)

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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