Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Abschnitt III Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft: ...
Sozialgesetzbuch - Verwaltungsverfahren vom 18. August 1980 (BGBl I S. 1469, 2218) und Sozialgesetzbuch - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten - vom 4. November 1982 (BGBl. I S. 1450), zuletzt geändert gemäß Artikel 85 Abs. 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337),
mit folgender Maßgabe:
Artikel I und II sind für den Bereich der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung ab 1. Januar 1991 anzuwenden.
...
(weggefallen)
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen am 1. Juli 1983 in Kraft.
(2) - (4)
(5) Die Vorschriften des Artikels I §§ 88 bis 94 gelten auch für bereits bestehende Auftragsverhältnisse und Arbeitsgemeinschaften zur gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben zur Eingliederung Behinderter.
(6) (weggefallen)
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Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).
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