Auf Grund des § 117 Abs. 1 und 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646), der durch Artikel 1 Nr. 37 Buchstabe a und b des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I S. 1088) geändert worden ist, in Verbindung mit § 117 Abs. 2a des Bundessozialhilfegesetzes, der durch Artikel 11 Nr. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung:
Verfahren und Kosten der Datenabgleiche, die nach § 118 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch durchgeführt werden können, richten sich nach den Vorschriften dieser Verordnung.
(1) In den Abgleich nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beziehen die Träger der Sozialhilfe alle Personen ein, die innerhalb des dem Abgleich vorangehenden Kalendervierteljahres Sozialhilfeleistungen erhalten haben (Abgleichszeitraum). Können sie aufgrund mangelnder technischer Ausstattung lediglich einen Teil dieser Personen in den Abgleich einbeziehen, wird der mindestens einzubeziehende Personenkreis durch die obersten Landessozialbehörden im Einvernehmen mit der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände jeweils für die Abgleiche des Folgejahres festgelegt; die Auswahl wird anhand des Anfangsbuchstabens des Familiennamens, des Geburtsjahrgangs der Bezieher von Leistungen der Sozialhilfe und der Art der Hilfeleistung vorgenommen. Der Abgleich wird viermal jährlich jeweils für das vorangegangene Kalendervierteljahr durchgeführt.
(2) In den Abgleich nach § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden einbezogen
im ersten Kalendervierteljahr des Jahres 2002 sowie im dritten Kalendervierteljahr eines Jahres alle nach Absatz 1 einbezogenen Personen,
in den anderen Kalendervierteljahren eines Jahres alle nach Absatz 1 einbezogenen Personen, die im vorangegangenen Kalendervierteljahr erstmals oder erneut Sozialhilfeleistungen erhalten haben.
Der Abgleich im ersten und zweiten Kalendervierteljahr wird für das vorvergangene, der Abgleich im dritten und vierten Kalendervierteljahr für das vergangene Kalenderjahr durchgeführt.
(1) Die Datenübermittlung erfolgt über die Datenstelle der Rentenversicherungsträger als Vermittlungsstelle.
(2) Der Träger der Sozialhilfe übermittelt die in § 118 Abs. 1 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch genannten Daten der einbezogenen Abgleichsfälle an die Vermittlungsstelle; die Übermittlung an die Vermittlungsstelle kann auch über eine von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle erfolgen. Der übermittelte Anfragedatensatz (Anlage 1) muß den Familiennamen, den Geburtsnamen, soweit er vom Familiennamen abweicht, den Vornamen (Rufnamen), das Geburtsdatum und das Geschlecht und soweit bekannt den Geburtsort, die Nationalitäten, die Anschrift und die Dauer des Sozialleistungsbezugs (Leistungszeitraum) enthalten. Außerdem muß er ein Erkennungszeichen bezogen auf den Empfänger der Leistungen der Sozialhilfe und Angaben enthalten, die eine eindeutige Zuordnung zu dem Träger der Sozialhilfe ermöglichen. Weitere Angaben darf der Anfragedatensatz nicht enthalten.
(3) Die Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger erfolgt zwischen dem ersten und dem 15. des ersten Monats, der auf den jeweiligen Abgleichszeitraum folgt.
(1) Auskunftsstellen sind die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung, die Deutsche Post AG (für die übrigen Träger der Rentenversicherung und der Unfallversicherung) und das Bundeszentralamt für Steuern. Hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigungen und der Feststellung der Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung sowie des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers im Abgleichszeitraum ist die Datenstelle der Rentenversicherungsträger selbst Auskunftsstelle. Die Auskunftsstellen führen die Abgleiche gemäß § 11 durch.
(2) Die Vermittlungsstelle führt die ihr übermittelten Datensätze der Träger der Sozialhilfe zusammen und übermittelt den Auskunftsstellen je Leistungsempfänger einen Anfragedatensatz (Anlage 1) bis zum Ende des ersten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt. Davon abweichend wird dem Bundeszentralamt für Steuern ein um die Daten "zugehörige Rentenversicherungsnummer", "Geburtsort", "Nationalität" und "Geschlecht" verminderter Anfragedatensatz (Anlage 1) der nach § 2 Abs. 2 einzubeziehenden Leistungsempfänger übermittelt. Kann im Falle des Satzes 1 eine Versicherungsnummer nicht ermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, wenn nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Auskunftsstelle eine Überprüfung ohne Versicherungsnummer möglich ist.
(1) Meldungen sind durch Datenübermittlung zu erstatten. Sie können durch Datenübertragung oder bis zum 31. Dezember 2002 auch auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Magnetband, Magnetband-Kassette) erfolgen. Bei der Datenübermittlung sind für das Übermittlungsmedium und das Übermittlungsverfahren geeignete und dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung von Datenschutz und Datensicherheit vorzusehen, die insbesondere die Vertraulichkeit, die Unversehrtheit und die Zurechenbarkeit der Daten sowie die Authentizität von Absender und Empfänger der Daten gewährleisten.
(2) Werden Mängel festgestellt, die eine ordnungsgemäße Übernahme der Daten beeinträchtigen, kann die Übernahme der Daten ganz oder teilweise abgelehnt werden. Der Absender ist über die festgestellten Mängel zu unterrichten. Er kann die zurückgewiesenen Meldungen unverzüglich berichtigen und innerhalb des Zeitraumes des § 3 Abs. 3 erneut erstatten. Wird ein Datenträger vollständig unbearbeitet zurückgewiesen, ist nach Behebung der Mängel der gesamte Inhalt innerhalb des Zeitraumes des § 3 Abs. 3 erneut zu übermitteln. Die Übermittlung im Wege der Datenübertragung setzt voraus, daß zwischen Absender und Empfänger der Daten Einvernehmen über die Einzelheiten des Verfahrens besteht.
(1) Soweit Datenübermittlungen auf maschinell lesbaren Datenträgern durchgeführt werden, finden die in der Anlage 2 unter Angabe des Monats ihrer jeweiligen Ausgabe bezeichneten DIN-Normen Anwendung.
(2) Soweit Daten auf Magnetbandkassetten oder Magnetbändern übermittelt werden, sind sie im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 durchzuführen.
(3) Den zu übersendenden Datenträgern ist ein Begleitschreiben beizufügen, das die Bezeichnung der Datenübermittlung nach dieser Verordnung und außerdem Angaben enthalten muß über
die Anzahl der Datenträger,
die Datenträgerkennzeichen,
die Aufzeichnungsdichte,
das Erstellungsdatum,
die laufende Nummer der erstellten Datei,
die Anzahl der Datensätze je Datenträger,
den Code.
(4) Die in dieser Verordnung und in der Anlage 2 bezeichneten DIN- Normen sind vom Deutschen Institut für Normung e.V., Berlin, herausgegeben, bei der Beuth-Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4 - 10, 10787 Berlin, beziehbar und beim Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz-Karthause, jedermann zugänglich und archivmäßig gesichert niedergelegt.
(1) Bei Datenübermittlungen durch Übersendung von Magnetbandkassetten sind
Magnetbandkassetten nach DIN EN ISO/IEC 9661 zu verwenden und zu beschriften,
die Magnetbandkassetten mit Kennsätzen zu versehen; Kennsätze und Datenanordnungen der auf Magnetbandkassetten übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandkassettenaufbau DIN 66 229 in Verbindung mit DIN 66 029-3 und nach Anlage 3.
(2) Die Träger der Sozialhilfe haben jede zu übersendende Magnetbandkassette mit einem Etikett mit folgenden Angaben zu versehen:
absendende Stelle,
Bandkennzeichen,
Dateiname,
empfangende Stelle,
laufende Nummer der Magnetbandkassette und die Gesamtzahl der zusammen mit ihr übersandten weiteren Magnetbandkassetten,
Erstellungsdatum.
Die Magnetbandkassetten sind in festen Behältern verschlossen zu versenden. Mehrere zusammengehörende Magnetbandkassetten sind zusammen zu versenden.
(1) Bei Datenübermittlungen durch Übersendung von Magnetbändern sind
Magnetbänder nach DIN EN 21 864 zu verwenden,
die Magnetbänder nach DIN 66 015 oder nach DIN EN 25 652 zu beschriften,
die Magnetbänder mit Kennsätzen zu versehen; Kennsätze und Dateianordnungen der auf Magnetbändern übermittelten Daten richten sich nach Magnetbandaufbau DIN 66 029 und nach Anlage 3.
(2) Die Träger der Sozialhilfe haben jedes zu versendende Magnetband mit einem Magnetbandaufkleber oder einer einschiebbaren Magnetbandetikette mit folgenden Angaben zu versehen:
absendende Stelle,
Bandkennzeichen,
Dateiname,
empfangende Stelle,
laufende Nummer des Magnetbandes und die Gesamtzahl der zusammen mit ihm übersandten weiteren Magnetbänder,
Erstellungsdatum,
Zeichendichte.
Die Magnetbänder sind ohne Schreibringe zu versenden. Sie sind gegen Abwicklung zu sichern und in festen Behältern verschlossen zu versenden. Mehrere zusammengehörende Magnetbänder sind zusammen zu versenden.
(weggefallen)
Bei der Datenübermittlung durch Datenübertragung zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Vermittlungsstelle werden die zu übermittelnden Daten von den Trägern der Sozialhilfe an die Vermittlungsstelle weitergegeben sowie von dieser an die Träger der Sozialhilfe zurückübermittelt oder von den Trägern der Sozialhilfe abgerufen. Die Daten sind vor dem Versand mit dem von der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Verschlüsselungsprogramm zu verschlüsseln und zu signieren. Die Träger der Sozialhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass nur verschlüsselte Daten übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Weitergabe oder über die Dauer des Bereithaltens der jeweiligen Daten sowie über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens muß Einvernehmen zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Vermittlungsstelle bestehen. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zugrunde zu legen. § 6 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung.
(1) Die Bundesagentur für Arbeit gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung
der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Eingliederungshilfe, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld und Übergangsgeld,
der jeweiligen Agentur für Arbeit und des Ordnungsbegriffes der Agentur für Arbeit
im Abgleichszeitraum. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann auf Verlangen der Bundesagentur für Arbeit zulassen, dass die Daten abweichend von Satz 1 Nr. 1 zur Feststellung der wöchentlichen Höhe der Leistungen abgeglichen werden.
(2) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Leistungen sowie der Tatsache von Einmalzahlungen der knappschaftlichen Rentenversicherung und soweit möglich der Unfallversicherung im Abgleichszeitraum.
(3) Die Deutsche Post AG gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe von Rentenzahlungen der allgemeinen Rentenversicherung, von Unfallrenten aus einer Unfallversicherung, sofern die Zahlungen über die Deutsche Post AG geleistet werden und zur Feststellung der Tatsache von Einmalzahlungen im Abgleichszeitraum.
(4) Die Datenstelle der Rentenversicherungsträger gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung von Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung und einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Abgleichszeitraum, zur Feststellung der Betriebsnummer sowie des Namens und der Anschrift des Arbeitgebers.
(5) Das Bundeszentralamt für Steuern gleicht die ihm übermittelten Daten mit den bei ihm gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Höhe der Kapitalerträge, bei denen auf Grund des Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist. Es stellt zusätzlich Namen und Anschrift des Empfängers des Freistellungsauftrags fest.
Die Auskunftsstellen übermitteln die von ihnen bei dem Abgleich gemäß § 11 getroffenen Feststellungen (Antwortdatensatz) bis zum 15. des zweiten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, zurück an die Vermittlungsstelle. Die Antwortdatensätze haben, wenn die Auskunftsstelle einen Leistungsbezug, Zeiten einer Versicherungspflicht, Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung oder einen oder mehrere ausgeführte Freistellungsaufträge festgestellt hat, den in der Anlage 4 beigefügten Aufbau; anderenfalls haben sie den in Anlage 5 beigefügten Aufbau.
Die Vermittlungsstelle führt den Abgleich der vorliegenden Daten der Träger der Sozialhilfe untereinander zwischen dem 15. und dem Ende des ersten auf den Abgleichszeitraum folgenden Monats durch.
Die Vermittlungsstelle übermittelt die Feststellungen nach § 12 und die Ergebnisse des Abgleichs nach § 13 mit einem Datensatz nach Anlage 4 oder nach Anlage 5 unmittelbar oder über die von der zuständigen Landesbehörde bestimmte zentrale Landesstelle an die Träger der Sozialhilfe bis zum Ende des zweiten Monats, der auf den Abgleichszeitraum folgt, zurück oder hält sie zum Abruf bereit.
(1) Die Auskunftsstellen haben den Eingang der ihnen von der Vermittlungsstelle übermittelten Datensätze regelmäßig zu überwachen, nach Eingang die Datensätze auf Vollständigkeit zu überprüfen und der Vermittlungsstelle unverzüglich eine Eingangsbestätigung zu erstatten. Satz 1 gilt entsprechend für die Vermittlungsstelle in bezug auf die ihr von den Auskunftsstellen übermittelten Datensätze.
(2) Die Auskunftsstellen haben die ihnen übermittelten Daten unverzüglich nach Rückübermittlung ihrer Feststellungen an die Vermittlungsstelle zu löschen. Die Vermittlungsstelle hat nach der Durchführung des Abgleichs der Leistungen der Träger der Sozialhilfe untereinander, der Fertigung der Antwortdatensätze und der Rückübermittlung dieser Antwortdatensätze an die Träger der Sozialhilfe die Daten der Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe unverzüglich zu löschen. Sofern die Übermittlung auf maschinell verwertbaren Datenträgern gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 erfolgt, löscht die Vermittlungsstelle die Antwortdatensätze bis zum 15. des dritten auf den Abgleichszeitraum folgenden Monats.
(1) Die Träger der Sozialhilfe erstatten zu gleichen Teilen die Kosten der Vermittlungsstelle.
(2) Die Vermittlungsstelle teilt den Trägern der Sozialhilfe jeweils am Ende eines Jahres die Höhe der von ihnen für das darauffolgende Jahr zu erstattenden Kosten mit. Es sind Kosten zu erstatten für die Jahre 1998, 1999 sowie 2000 in Höhe von 650 Deutsche Mark, für das Jahr 2001 in Höhe von 970 Deutsche Mark und für das Jahr 2002 in Höhe von 500 Euro pro Träger der Sozialhilfe und Jahr. Für die Folgejahre legt die Vermittlungsstelle die Kosten gleichmäßig pro Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten neu fest; diese Kosten dürfen 500 Euro zuzüglich einer Steigerung, die der Lohn- und Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst entspricht, nicht übersteigen.
(3) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales überprüft in Zusammenarbeit mit der Datenstelle der Rentenversicherungsträger alle drei Jahre, erstmalig nach Ablauf des Jahres 2000, die Höhe der für die Tätigkeit der Vermittlungsstelle entstandenen Kosten darauf, ob sie mit Absatz 2 Satz 3 in Einklang steht.
(4) Abweichend von Absatz 1 kann Landesrecht eine andere Stelle für die Kostenerstattung bestimmen.
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4051 - 4054; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANF
Leistungsanfrage
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
1
1
4
4
C
Kennung
(KE)
VOSZ
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SZTDS/DSTSZ
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei
(ADNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei
(EPNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei
(ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
103
50
C
Absender-Kurzbezeichnung
Name und Anschrift des Absenders in freier Form
8
104
105
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes:
01
entspricht Stand 01.98
02
entspricht Stand 01.02
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANF
Leistungsanfrage
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
01
1
4
4
C
Kennung
(KE)
Melderichtung
SZ =
Sozialhilfestelle
DS =
DSRV
PO =
Post
KN =
Knappschaft
BA =
Bundesagentur für Arbeit
BF =
Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SOZHI (Sozialhilfe)
03
10
17
8
N
Absender
(ADNR)
SZ =
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen
DS-BA-BF =
Betriebsnummer
04
18
25
8
N
Empfänger
(EPNR)
Inhalt analog Feld 03
05
26
33
8
N
Erstellungsdatum
(ED)
Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
06
34
*
1
N
Fehlerkennzeichen
(FEKZ)
0 =
kein Fehler
07
35
*
1
N
Anzahl der Fehlernummern
0
*
08
36
47
12
C
Sortiermerkmal 1: Interimsversicherungsnummer
(ITVSNR)
Interimsversicherungsnummer in der Form
TTMMJJ =
Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig
Alpha =
Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
09
48
55
8
N
Sortiermerkmal 2: Gemeinde-/ Kreisschlüssel
(GEMSC/KRSC)
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
10
56
67
12
C
zugehörige Rentenversicherungsnummer
(VSNRZH)
Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen.
11
68
70
3
N
Nationalität
(SA)
Schlüssel des Stat. Bundesamtes
12
71
78
8
N
Geburtsdatum
(GBDT)
Geburtsdatum des Trägers der Sozialhilfe in der Form TTMMJJJJ
13
79
*
1
C
Geschlecht
(GE)
m = männlich
14
80
119
40
C
Familienname
(NA)
Familienname des Sozialhilfeempfängers
15
120
139
20
C
Vorname
(VONA)
Vorname des Sozialhilfeempfängers
16
140
154
15
C
Vorsatzwort
(VOSZWT)
Vorsatzwort zum Familiennamen
17
155
199
45
C
Geburtsname
(GBNA)
Geburtsname
18
200
239
40
C
Geburtsort
(GBOT)
Geburtsort des Sozialhilfeempfängers
19
240
249
10
C
Postleitzahl
(PLZL)
Postleitzahl
20
250
289
40
C
Wohnort
(WHOT)
Wohnort
21
290
314
25
C
Straße
(SE)
Straße
22
315
318
4
C
Haus.-Nr.
Hausnummer
23
319
334
16
N
Leistungszeitraum
(LZR)
Es sind die Beginn-Ende-Daten des Leistungsbezuges in der Form TTMMJJJJ anzugeben.
24
335
386
52
C
Zeichen des Absenders
(ZE)
Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANF
Leistungsanfrage
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
1
1
4
4
C
Kennung
(KE)
NCSZ
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SZTDS/DSTSZ
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei
(ADNR)
Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei
(EPNR)
Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei
(ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
61
8
N
Anzahl der Sätze
Anzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden Nullen
8
62
63
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes:
01
entspricht Stand 01.98
02
entspricht Stand 01.02
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4055
Normen
Lfd. Nr.
DIN-Norm
Titel
Ausgabe
1
DIN EN 21 864
Informationsverarbeitung; unbeschriebenes 12,7 mm (0,5 in) breites Magnetband für den Datenaustausch bei 32, 126 und 356 Flusswechsel/mm (800, 3200 und 9042 Flusswechsel/in)
05.94
2
DIN 66 015
Auf 9 Spuren mit Richtungstaktschrift beschriebenes Magnetband zur Speicherung digitaler Daten; Bitdichte 63 bit/mm
12.77
3
DIN EN ISO/IEC 9661
Informationstechnik; Datenaustausch auf Magnetbandkassette 12,7 mm (0,5 in), 18 Spuren, 1491 Datenbytes/mm (37871 Datenbytes/in)
01/97
4
DIN 66 029
Kennsätze und Dateianordnung auf Magnetbändern für den Datenaustausch
09.87
5
DIN 66 303
Informationsverarbeitung; 8-Bit-Code - ARV 8 -
11.86
6
DIN 66 004 Teil 3 (Magnetband)
Informationsverarbeitung; Codierung auf Datenträgern; Darstellung des 8-Bit-Code auf Magnetband 12
01.83
7
DIN 66 229
Informationstechnik; Kennsätze und Dateianordnung auf Magnetbandkassetten für den Datenaustausch
07.97
8
DIN EN 25 652
Auf 9 Spuren im GCR-Verfahren beschriebenes Magnetband zur Speicherung digitaler Daten; Zeichendichte: 246 Zeichen/mm
05.92
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 112 - 115; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Kennsätze auf dem Magnetband
DIN 66 229, Ausbau-Stufe in Verbindung mit DIN 66 029-3
*
VOL 1:
Bandkennzeichen: Eintragung nach der Systematik des jeweiligen Eigentümers,
Zugriffsvermerk: Leerzeichen,
Eigentümer-Kennzeichen: Eintragung, die eine Identifizierung des jeweiligen Eigentümers zuläßt;
HDR1/EOF1/EOV1:
Dateiname: St. 5-12: SOZIALHI, St. 13-21 Leerzeichen,
Dateizugriffsvermerk: Leerzeichen;
HDR2/EOF2/EOV2:
Satzformat: variabel,
Blocklänge: 32 K.
Dateianordnung
Eine Datei auf einer Magnetbandkassette oder auf mehreren Magnetbandkassetten (Mehrkassettendatei)
Reihenfolge der Datensätze
Datensätze unsortiert
*
*
Dateibeschreibung
Stand 01.98
Dateibezeichnung
Dateiname
* *
Übermittlungsdatei zwischen der Datenstelle der Rentenversicherungsträger und den Sozialhilfestellen
SOZIALHI
Dateiinhalt
Dateiart*)
* *
*
Datenträger
Eigentümerkennzeichen
Kennsatzstufe
*
*
Satzformat variabel
Blocklänge 32k
Dateiumfang
Speicherungsform seriell
Dateischlüssel*)
Bezeichnung
Position
Länge
Format
*
Sperrfrist, Verfallsdatum
Sicherungszyklus*)
Zahl*)
Zugriffsvermerk
*
Sicherungsbestände
unbeschränkter Zugriff
Bemerkungen:
Zugelassen ist eine Datei auf einer Magnetbandkassette oder mehreren Magnetbandkassetten.
Die Daten sind im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 darzustellen.
*
Lfd. Nr.
Satzbezeichnung
Satzart
Satzlänge
Bemerkungen
1
§ 117 SGB XII
VOSZ
105
Vorlaufsatz
-
386
Anfragedatensatz
-
386 + xx (variabel)
Antwortdatensatz
NCSZ
63
Nachlaufsatz
* *) Nicht auszufüllen für Datenübermittlungen.
*
Kennsätze auf dem Magnetband
DIN 66 029-3
*
VOL 1:
Bandkennzeichen: Eintragung nach der Systematik des jeweiligen Eigentümers,
Zugriffsvermerk: Leerzeichen,
Eigentümer-Kennzeichen: Eintragung, die eine Identifizierung des jeweiligen Eigentümers zuläßt;
HDR1/EOF1/EOV1:
Dateiname: St. 5-12: SOZIALHI, St. 13-21: Leerzeichen,
Dateizugriffsvermerk: Leerzeichen;
HDR2/EOF2/EOV2:
Satzformat: variabel,
Blocklänge: 32 K.
Dateianordnung
Eine Datei auf einem Magnetband oder auf mehreren Magnetbändern (Mehrbanddatei)
Reihenfolge der Datensätze
Datensätze unsortiert
*
*
Dateibeschreibung
Stand 01.98
Dateibezeichnung
Dateiname
* *
Übermittlungsdatei zwischen der Datenstelle der Rentenversicherungsträger und den Sozialhilfestellen
SOZIALHI
Dateiinhalt
Dateiart*)
*
Datenträger
Eigentümerkennzeichen
Kennsatzstufe
*
*
Satzformat variabel
Blocklänge 32k
Dateiumfang
Speicherungsform seriell
Dateischlüssel*)
Bezeichnung
Position
Länge
Format
*
Sperrfrist, Verfallsdatum
Sicherungszyklus*)
Zahl*)
Zugriffsvermerk
*
Sicherungsbestände
unbeschränkter Zugriff
Bemerkungen:
Zugelassen ist eine Datei auf einem Magnetband oder mehreren Magnetbändern.
Die Daten sind im 8-Bit-Code - ARV 8 - nach DIN 66 303, Code-Tabelle 1, und nach DIN 66 004 Teil 3 darzustellen.
*
Lfd. Nr.
Satzbezeichnung
Satzart
Satzlänge
Bemerkungen
1
§ 117 SGB XII
VOSZ
105
Vorlaufsatz
-
386
Anfragedatensatz
-
386 - xx (variabel)
Antwortdatensatz
NCSZ
63
Nachlaufsatz
* *) Nicht auszufüllen für Datenübermittlungen.
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4056 - 4073; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
1
1
4
4
C
Kennung
(KE)
VOSZ
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SZTDS/DSTSZ
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei
(ADNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei
(EPNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei
(ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
103
50
C
Absender-Kurzbezeichnung
Name und Anschrift des Absenders in freier Form
8
104
105
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes
01
entspricht Stand 01.98
02
entspricht Stand 01.02
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
01
1
4
4
C
Kennung
(KE)
Melderichtung
SZ =
Sozialhilfestelle
DS =
DSRV
PO =
Post
KN =
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (knappschaftliche Rentenversicherung)
BA =
Bundesagentur für Arbeit
BF =
Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SOZHI (Sozialhilfe)
03
10
17
8
N
Absender
(ADNR)
SZ =
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen
DS-BA-BF =
Betriebsnummer
04
18
25
8
N
Empfänger
(EPNR)
Inhalt analog Feld 03
05
26
33
8
N
Erstellungsdatum
(ED)
Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
06
34
*
1
N
Fehlerkennzeichen
(FEKZ)
0 =
kein Fehler
1 =
Fehler
2 =
Änderung im Identifikationsteil
3 =
keine Daten zurück
07
35
*
1
N
Anzahl der Fehlernummern
0-9
08
36
47
12
C
Sortiermerkmal 1: Interimsversicherungsnummer
(ITVSNR)
Interimsversicherungsnummer in der Form
TTMMJJ =
Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig
Alpha =
Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
09
48
55
8
N
Sortiermerkmal 2: Gemeinde-/ Kreisschlüssel
(GEMSC/KRSC)
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
10
56
67
12
C
zugehörige Rentenversicherungsnummer
(VSNRZH)
Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen.
11
68
70
3
N
Nationalität
(SA)
Schlüssel des Stat. Bundesamtes
12
71
78
8
N
Geburtsdatum
(GBDT)
Geburtsdatum des Sozialhilfeempfängers in der Form TTMMJJJJ
13
79
*
1
C
Geschlecht
(GE)
m =
männlich
w =
weiblich
14
80
119
40
C
Familienname
(NA)
Familienname des Sozialhilfeempfängers
15
120
139
20
C
Vorname
(VONA)
Vorname des Sozialhilfeempfängers
16
140
154
15
C
Vorsatzwort
(VOSZWT)
Vorsatzwort zum Familiennamen
17
155
199
45
C
Geburtsname
(GBNA)
Geburtsname
18
200
239
40
C
Geburtsort
(GBOT)
Geburtsort des Sozialhilfeempfängers
19
240
249
10
C
Postleitzahl
(PLZL)
Postleitzahl
20
250
289
40
C
Wohnort
(WHOT)
Wohnort
21
290
314
25
C
Straße
(SE)
Straße
22
315
318
4
C
Haus-Nr.
Hausnummer
23
319
334
16
N
Abgleichszeitraum
(AZR)
Es sind die Von-Bis-Daten in der Form TTMMJJJJ für den Abgleichszeitraum anzugeben.
24
335
386
52
C
Zeichen des Absenders
(ZE)
Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
25
387
388
02
N
Anzahl der Blöcke
(AZBL)
*^BJNR010300998BJNE002305310_001 Anzahl der nachfolgenden Blöcke
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
01
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Stelle 1 = Sonstige Angaben
29
396
409
14
C
Rentenversicherungsnummer
(VSNR)
Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
30
410
425
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
31
426
432
7
N
Rentenbetrag
(RTBT)
monatlicher Rentenbetrag 5,2stellig
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
02
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Stelle 1 = Sonstige Angaben
29
396
409
14
C
Rentenversicherungsnummer
(VSNR)
Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
30
410
417
8
N
Verarbeitungstag
(AITG)
Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
03
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Postabrechnungs-Nr.
29
396
409
14
C
Aktenzeichen
(AZ)
Aktenzeichen
30
410
425
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
31
426
432
7
N
Rentenbetrag
(RTBT)
monatlicher Zahlbetrag 5,2stellig
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
04
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Postabrechnungsnummer
29
396
409
14
C
Aktenzeichen
(AZ)
Aktenzeichen
30
410
417
8
N
Verarbeitungstag
(AITG)
Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
*
*
* * * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
05
27
391
393
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Postabrechnungsnummer
28
394
407
14
C
Aktenzeichen
(AZ)
Aktenzeichen
Block-Nr. 06
Auskunftsstelle Bundesagentur für Arbeit
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
06
27
391
392
2
N
Leistungsart
(LEAT)
Schlüssel:
00 =
keine Zeiten
01 =
Arbeitslosengeld
02 =
Arbeitslosenhilfe
03 =
Eingliederungshilfe
04 =
Altersübergangsgeld
05 =
Unterhaltsgeld
06 =
Übergangsgeld
28
393
415
23
C
zuständige Agentur für Arbeit ARAM
Stellen 1-5: Postleitzahl
29
416
430
15
N
Ordnungsbegriff
Ordnungsbegriff der zuständigen Agentur für Arbeit
30
431
446
16
N
letzter Leistungszeitraum
(LEZR)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
31
447
453
7
N
Höhe der Leistung pro Woche, bei Übergangsgeld pro Monat
(LEBT)
Wochenbetrag bzw. Monatsbetrag ggf. unter Berücksichtigung eines Anrechnungsbetrages (siehe unten) (5,2stellig)
32
454
460
7
N
Höhe des Anrechnungsbetrages pro Woche - nicht bei Übergangsgeld -
(ANBT)
Wochenbetrag des Anrechnungsbetrages - nicht bei Übergangsgeld -(5,2stellig)
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
07
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Stelle 1 = Sonstige Angaben
29
396
409
14
C
Rentenversicherungsnummer
(VSNR)
Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
30
410
425
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
31
426
432
7
N
Rentenbetrag
(RTBT)
monatlicher Rentenbetrag 5,2stellig
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
08
27
391
392
2
N
Rentenart
(RTAT)
01 =
Versichertenrente
02 =
Hinterbliebenenrente
28
393
395
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Stelle 1 = Sonstige Angaben
29
396
409
14
C
Rentenversicherungsnummer
(VSNR)
Stellen 1-12 = Rentenversicherungsnummer
30
410
417
8
N
Verarbeitungstag
(AITG)
Tag der maschinellen Verarbeitung in der Form TTMMJJJJ
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
09
27
391
393
3
N
Postabrechnungs-Nr.
(PANR)
Postabrechnungsnummer
28
394
407
14
C
Aktenzeichen
(AZ)
Aktenzeichen
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
10
27
391
406
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
28
407
414
8
N
Betriebsnummer
(BBNR)
Betriebsnummer des Arbeitgebers
29
415
442
28
C
Name des Betriebes
(NABE1)
Name des Betriebes
30
443
470
28
C
Name des Betriebes
(NABE2)
Name des Betriebes
31
471
498
28
C
Straße
(SE)
Straße/Hausnummer
32
499
503
5
N
Postleitzahl
(PLZL)
Postleitzahl
33
504
535
32
C
Ort
(OT)
Ortsbezeichnung
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
11
27
391
406
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
28
407
414
8
N
Betriebsnummer
(BBNR)
Betriebsnummer des Arbeitgebers
29
415
442
28
C
Name des Betriebes
(NABE1)
Name des Betriebes
30
443
470
28
C
Name des Betriebes
(NABE2)
Name des Betriebes
31
471
498
28
C
Straße
(SE)
Straße/Hausnummer
32
499
503
5
N
Postleitzahl
(PLZL)
Postleitzahl
33
504
535
32
C
Ort
(OT)
Ortsbezeichnung
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
12
27
391
406
16
N
Von-Bis-Datum
(VNBS)
Von-Bis-Datum in der Form TTMMJJJJ
28
407
414
8
N
Gemeinde-/ Kreisschlüssel
(GEMSC/KRSC)
Gemeinde-/Kreisschlüssel
29
415
464
50
C
Name
(NA)
Name und ggf. PLZ der Gemeinde/des Kreises
30
465
484
20
C
Zeichen des Absenders
(ZA)
Suchmerkmal des Trägers der Sozialhilfe
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
13
27
391
395
5
N
Fehler-Nr.
(FENR)
Fehler-Nr.
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
26
389
390
2
N
Block-Nr.
(BLNR)
14
27
391
435
45
C
Familienname
(NA)
Familienname des Auftraggebers
28
436
480
45
C
Geburtsname
(GBNA)
Geburtsname des Auftraggebers
29
481
505
25
C
Vorname
(VONA)
Vorname des Auftraggebers
30
506
513
8
N
Geburtsdatum
(GBDT)
Geburtsdatum des Auftraggebers in der Form TTMMJJJJ
31
514
558
45
C
Familienname
(NAEH)
Familienname des Ehepartners des Auftraggebers
32
559
603
45
C
Geburtsname
(GBNAEH)
Geburtsname des Ehepartners des Auftraggebers
33
604
628
25
C
Vorname
(VONAEH)
Vorname des Ehepartners des Auftraggebers
34
629
636
8
N
Geburtsdatum
(GBDTEH)
Geburtsdatum des Ehepartners des Auftraggebers
35
637
668
32
C
Straße
(SE)
Straße des Auftraggebers
36
669
673
5
N
Postleitzahl
(PLZL)
Postleitzahl des Auftraggebers
37
674
703
30
C
Wohnort
(WHOT)
Wohnort des Auftraggebers
38
704
711
8
N
Bankleitzahl
(BLZ)
Bankleitzahl des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
39
712
756
45
C
Name des Kreditinstitutes
Name des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
40
757
761
5
N
Postleitzahl des Kreditinstitutes
Postleitzahl des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
41
762
786
25
C
Sitz des Kreditinstitutes
Sitz des Kreditinstitutes, bei dem Auftrag gestellt wurde
42
787
791
5
N
Steuerfreier Zinsbetrag
Steuerfreier Zinsbetrag in vollen DM/Euro
43
792
*
1
C
Währung
(WÄ)
D =
DM
E =
Euro
44
793
796
4
N
Meldejahr
(JA)
Meldejahr
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
*
* * * *
Feld
von
bis
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
1
1
4
4
C
Kennung
(KE)
NCSZ
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal
(VFMM)
SZTDS/DSTSZ
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei
(ADNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei
(EPNR)
Betriebsnummer/Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei
(ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
61
8
N
Anzahl der Sätze
Anzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden Nullen
8
62
63
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes:
01
entspricht Stand 01.98
02
entspricht Stand 01.02
Die Blöcke 01-14 können beliebig oft bis maximal 99mal folgen; ist Feld 06 mit 3 (= keine Daten zurück) verschlüsselt, endet der Rückmeldesatz mit Feld 24.
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2001, 4074 - 4077; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2002
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
Feld
Stellen
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
von
bis
1
1
4
4
C
Kennung (KE)
Vosz
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal (VFMM)
SZTDS/DSTSZ DSTPO/POTDS DSTKN/KNTDS DSTBA/BATDS DSTBF/BFTDS
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei (ADNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei (EPNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei (ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
103
50
C
Absender-Kurzbezeichnung
Name und Anschrift des Absenders in freier Form
8
104
105
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes: 01 entspricht Stand 01.98 02 entspricht Stand 01.02
*
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
Feld
Stellen
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
von
bis
01
1
4
4
C
Kennung (KE)
Melderichtung SZ = Sozialhilfestelle DS = DSRV PO = Post KN = Knappschaft BA = Bundesagentur für Arbeit BF = Bundeszentralamt für Steuern Stellen 1-2 Absender Stellen 3-4 Empfänger
02
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal (VFMM)
SOZHI (Sozialhilfe)
03
10
17
8
N
Absender (ADNR)
SZ = Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel mit nachgestellten Nullen DS-BA-BF = Betriebsnummer
04
18
25
8
N
Empfänger (EPNR)
Inhalt analog Feld 03
05
26
33
8
N
Erstellungsdatum (ED)
Erstellungsdatum des Datensatzes in der Form TTMMJJJJ
06
34
*
1
N
Fehlerkennzeichen (FEKZ)
0 = kein Fehler 1 = Fehler 2 = Änderung im Identifikationsteil 3 = keine Daten zurück
07
35
*
1
N
Anzahl der Fehlernummern
0-9
08
36
47
12
C
Sortiermerkmal 1:Interimsversicherungsnummer (ITVSNR)
Interimsversicherungsnummer in der Form 71 TTMMJJ Alpha 000-499 männliche Vers. 71 TTMMJJ Alpha 500-999 weibliche Vers. TTMMJJ = Tag, Monat, Jahr des Geburtsdatums 2stellig Alpha = Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens
*
09
48
55
8
N
Sortiermerkmal 2: Gemeinde-/Kreisschlüssel (GEMSC/KRSC)
Gemeindeschlüssel oder Kreisschlüssel um Nullen ergänzt der Sozialhilfestelle
10
56
67
12
C
zugehörige Rentenversicherungsnummer (VSNRZH)
Feld enthält Leerstellen, wenn der Datensatz vom Träger der Sozialhilfe geliefert wird. Soweit in der DSRV eine aktuelle Rentenversicherungsnummer zugeordnet werden kann, wird diese in das Feld übertragen. Hinweis: Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
11
68
70
3
N
Nationalität (SA)
Schlüssel des Stat. Bundesamtes Hinweis: Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
12
71
78
8
N
Geburtsdatum (GBDT)
Geburtsdatum des Sozialhilfeempfängers in der Form TTMMJJJJ - Pflichtfeld -
13
79
*
1
C
Geschlecht (GE)
m = männlich w = weiblich Hinweis: Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
14
80
119
40
C
Familienname (NA)
Familienname des Sozialhilfeempfängers - Pflichtfeld -
15
120
139
20
C
Vorname (VONA)
Vorname des Sozialhilfeempfängers - Pflichtfeld -
16
140
154
15
C
Vorsatzwort (VOSZWT)
Vorsatzwort zum Familiennamen - Kannfeld -
17
155
199
45
C
Geburtsname (GBNA)
Geburtsname - Kannfeld -
18
200
239
40
C
Geburtsort (GBOT)
Geburtsort des Sozialhilfeempfängers - Kannfeld - Hinweis: Dieses Feld enthält Blanks, wenn der Rückmeldedatensatz vom BFF kommt.
19
240
249
10
C
Postleitzahl (PLZL)
Postleitzahl - Pflichtfeld - Anschrift unbekannt: Feld ausnullen
20
250
289
40
C
Wohnort (WHOT)
21
290
314
25
C
Straße (SE)
22
315
318
4
C
Haus-Nr.
Hausnummer
23
319
334
16
N
Abgleichszeitraum (AZR)
Es sind die Von-Bis-Daten in der Form TTMMJJJJ für den Abgleichszeitraum anzugeben
24
335
386
52
C
Zeichen des Absenders (ZE)
Hier können Suchmerkmale des Trägers der Sozialhilfe eingetragen werden.
*
*
*
Satzbeschreibung
Stand 01.01.2004
Dateiname
Satzbezeichnung
Satzart
SOZHIANT
Leistungsauskunft
SOZHI
*
Feld
Stellen
Länge
Typ
Feldname
Feldinhalt
von
bis
1
1
4
4
C
Kennung (KE)
NCSZ
2
5
9
5
C
Verfahrensmerkmal (VFMM)
SZTDS/DSTSZ DSTPO/POTDS DSTKN/KNTDS DSTBA/BATDS DSTBF/BFTDS
3
10
24
15
C
Physikalischer Absender der Datei (ADNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
4
25
39
15
C
Physikalischer Empfänger der Datei (EPNR)
Betriebsnummer/ Kreisschlüssel/ Gemeindeschlüssel (linksbündig, restliche Stellen leer)
5
40
47
8
N
Erstellungsdatum der Datei (ED)
Format "TTMMJJJJ"
6
48
53
6
N
Dateinummer
Ziffern 000001 bis 999999
7
54
61
8
N
Anzahl der Sätze
Anzahl der logischen Sätze der Sendung ohne Vor- und Nachlaufsatz mit führenden
8
62
63
2
N
Versions-Nummer
Versionsnummer des Datensatzes: 01 entspricht Stand 01.98 02 entspricht Stand 01.02
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