Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (StatÄndV)

Ausfertigungsdatum
1996-11-20
Fundstelle
BGBl I: 1996, 1804

Eingangsformel

Auf Grund des § 5 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565) und auf Grund des § 8 Abs. 4 des Gesetzes über die Preisstatistik in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 720-9, veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet die Bundesregierung, auf Grund des § 8 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 (BGBl. I S. 641) verordnet der Bundesminister für Wirtschaft und auf Grund des § 5a Abs. 2 des Bundes-Seuchengesetzes, der durch Artikel 25 der Verordnung vom 26. Februar 1993 (BGBl. I S. 278) geändert worden ist, verordnet der Bundesminister für Gesundheit:

Art 1 -

(weggefallen)

Art 2 - Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe

§ 1

Die Erhebung des Merkmals "Geräteausstattung" nach § 4 Buchstabe A Ziffer III Nr. 3 und Buchstabe B Ziffer I Nr. 5 des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 1980 (BGBl. I S. 641), das zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 26. März 1991 (BGBl. I S. 846) geändert worden ist, wird ausgesetzt.

§ 2

Die Periodizität der Erhebung nach § 4 Buchstabe C Ziffer I Nr. 1 des Gesetzes wird ab 1. Januar 1997 von monatlich auf vierteljährlich verlängert.

Art 3 -

(weggefallen)

Art 4 -

(weggefallen)

Art 5 -

Art 6 -

(weggefallen)

Art 7 - Bundes-Seuchengesetz

Die Periodizität der vierteljährlichen Erhebungen über meldepflichtige Krankheiten, Todesfälle und Ausbrüche nach § 5a Abs. 1 Satz 1 des Bundes-Seuchengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S. 151), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) geändert worden ist, wird auf jährlich verlängert.

Art 8 bis 12 -

(weggefallen)

Art 13 - Außerkrafttreten

Die Artikel 1, 3, 4, 6 und 8 bis 12 treten am 30. Juni 2000 außer Kraft.

Art 14 - Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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