Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zu dem Protokoll vom 18. September 1997 über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen sowie zu dem Zusatzübereinkommen vom 18. September 1997 zu dem vorgenannten Übereinkommen (StrBNÜbkSEG)

Ausfertigungsdatum
1998-07-23
Fundstelle
BGBl II: 1998, 1615

Art 1

(1) Folgenden völkerrechtlichen Übereinkünften wird zugestimmt:

  1. dem in Brüssel am 18. September 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll über den Beitritt des Königreichs Schweden zu dem Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl. 1994 II S. 1765, 1768),

  2. dem in Brüssel am 18. September 1997 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Zusatzübereinkommen zu dem vorgenannten Übereinkommen.

(2) Das Protokoll und das Zusatzübereinkommen werden nachstehend veröffentlicht.

Art 2

Soweit das Autobahnbenutzungsgebührengesetz für schwere Nutzfahrzeuge - ABBG - vom 30. August 1994 (BGBl. 1994 II S. 1765, 2476) auf das Übereinkommen vom 9. Februar 1994 verweist, gilt dies als Verweis auf das Übereinkommen in der durch das nachstehend veröffentlichte Protokoll geänderten Fassung und auf das nachstehend veröffentlichte Zusatzübereinkommen als Bestandteil dieses Übereinkommens.

Art 3

(1) Artikel 2 dieses Gesetzes tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 3 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt oder nach seinem Artikel 3 Abs. 3 vorläufig angewendet wird. Hinsichtlich des Zusatzübereinkommens tritt Artikel 2 dieses Gesetzes an dem Tage in Kraft, an dem das Zusatzübereinkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 1 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Im übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Die Tage, an denen das Protokoll nach seinem Artikel 3 Abs. 1 und das Zusatzübereinkommen nach seinem Artikel 2 Abs. 2 in Kraft treten, sind im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Das gleiche gilt für den Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 3 Abs. 3 vorläufig angewendet wird.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.