Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)

Ausfertigungsdatum
1991-05-23
Fundstelle
BGBl I: 1991, 1178
Neugefasst durch
Bek. v. 19.7.2011 I 1404

§ 1 Anzeigepflichtige Tierseuchen

Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:

  1. Affenpocken,

1a. Afrikanische Pferdepest,

  1. Afrikanische Schweinepest,

2a. Amerikanische Faulbrut,

  1. Ansteckende Blutarmut der Einhufer,

3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse,

  1. (weggefallen)

  2. Aujeszkysche Krankheit,

5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida),

5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe,

  1. Beschälseuche der Pferde,

  2. Blauzungenkrankheit,

  3. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen),

8a. Bovine Virus Diarrhoe,

  1. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen,

9a. Ebola-Virus-Infektion,

9b. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche,

9c. Epizootische Hämatopoetische Nekrose,

9d. Epizootisches Ulzeratives Syndrom,

  1. Enzootische Leukose der Rinder,

  2. Geflügelpest,

  3. Infektion mit Bonamia exitiosa,

12a. Infektion mit Bonamia ostreae,

12b. Infektion mit Marteilia refringens,

12c. Infektion mit Microcytos mackini,

12d. Infektion mit Perkinsus marinus,

12e. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd,

12f. Infektiöse Epididymitis,

  1. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden,

  2. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen,

  3. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis),

  4. Lungenseuche der Rinder,

  5. Maul- und Klauenseuche,

  6. (weggefallen)

  7. Milzbrand,

  8. Newcastle-Krankheit,

20a. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel,

  1. Pest der kleinen Wiederkäuer,

21a. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen),

  1. Pockenseuche der Schafe und Ziegen,

  2. (weggefallen)

  3. Rauschbrand,

  4. Rifttal-Fieber,

  5. Rinderpest,

  6. Rotz,

  7. Salmonellose der Rinder,

  8. Schweinepest,

  9. (weggefallen)

  10. (weggefallen)

  11. Stomatitis vesicularis,

32a. Taura-Syndrom,

  1. Tollwut,

  2. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen),

  3. Trichomonadenseuche der Rinder,

  4. Tuberkulose der Rinder (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae),

  5. Vesikuläre Schweinekrankheit,

  6. Vibrionenseuche der Rinder,

  7. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden,

  8. Weißpünktchenkrankheit der Krebstiere,

  9. Yellowhead Disease.

§ 2 (Inkrafttreten)

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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