Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Gesetz zur Ausführung des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 (TKabelVtrAG)

Ausfertigungsdatum
1887-11-21
Fundstelle
RGBl: 1888, 169
Geändert durch
Art. 151 G v. 2.3.1974 I 469

§ 1

Die Bestimmungen der Artikel 5 (Absatz 2 bis 4), 6 und 7 des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 finden bezüglich der unterseeischen Telegraphenkabel der in Artikel 1 des Vertrages bezeichneten Art auch innerhalb der deutschen Küstengewässer Anwendung.

§ 2

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 5 Abs. 2 bis 4 oder entgegen Artikel 6 des internationalen Vertrages zum Schutze der unterseeischen Telegraphenkabel vom 14. März 1884 im Geltungsbereich des Vertrages oder in den zum Geltungsbereich dieses Gesetzes gehörenden Küstengewässern

  1. als Führer eines Fahrzeugs von einem Fahrzeug, das mit dem Legen oder der Wiederherstellung eines Kabels beschäftigt ist und die vorgeschriebenen Signale trägt, nicht einen Abstand von mindestens einer Seemeile hält,

  2. als Fischer Netze oder Fischereigeräte von einem in Nummer 1 bezeichneten Kabelfahrzeug nicht in einer Entfernung von mindestens einer Seemeile hält,

  3. als Führer eines Fahrzeugs von einer Boje, die zur Kenntlichmachung von Kabelarbeiten bestimmt ist, nicht einen Abstand von mindestens einer Viertel-Seemeile hält oder

  4. als Fischer Netze oder Fischereigeräte von einer in Nummer 3 bezeichneten Boje nicht in einer Entfernung von mindestens einer Viertel-Seemeile hält.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden.

§ 3

Die §§ 113, 114 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs finden Anwendung, wenn die in denselben vorgesehenen Handlungen gegen die in Artikel 10 des Vertrages bezeichneten Schiffsbefehlshaber begangen werden, während dieselben in Ausübung der ihnen dortselbst erteilten Befugnisse begriffen sind.

§ 4

Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit dem internationalen Vertrage vom 14. März 1884 in Kraft.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.