Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen vom 11. Februar 2011 (TVMindestlohn Sicherheit)

Ausfertigungsdatum
2011-05-05
Fundstelle
BAnz: 2011, Nr 72, 1693

Stand: Die zugehörige V v. 5.5.2011 BAnz. Nr. 72, 1692 tritt gem. § 2 dieser V am 31.12.2013 außer Kraft

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag gilt

    • räumlich:

    • für die Bundesrepublik Deutschland;

    • fachlich:

    • für alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte durchführen;

    • persönlich:

    • für alle in diesen Bereichen beschäftigten Arbeitnehmer mit Ausnahme der Auszubildenden.

Alle personenbezogenen Begriffe in diesem Vertrag gelten für Männer und Frauen gleichermaßen.

§ 2 Mindestlöhne

(1) Die Stundenlöhne für Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz-/Separatwachdienst betragen:

    • Bundesland

    • ab 1. Juni 2011

    • ab 1. März 2012

    • ab 1. Januar 2013

    • Baden-Württemberg

    • 8,60 €

    • 8,75 €

    • 8,90 €

    • Bayern

    • 8,14 €

    • 8,28 €

    • 8,42 €

    • Nordrhein-Westfalen

    • 7,95 €

    • 8,09 €

    • 8,23 €

    • Hessen

    • 7,50 €

    • 7,63 €

    • 7,76 €

    • Niedersachsen

    • 7,26 €

    • 7,38 €

    • 7,50 €

    • Bremen

    • 7,16 €

    • 7,33 €

    • 7,50 €

    • Hamburg

    • 7,12 €

    • 7,31 €

    • 7,50 €

    • Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    • 6,53 €

    • 7,00 €

    • 7,50 €

(2) Die Stundenlöhne gemäß Absatz 1 stellen zugleich die untersten Vergütungen für alle unter den Geltungsbereich nach § 1 fallenden Arbeitnehmer dar. Ansprüche auf höhere Stundenlöhne bleiben unberührt.

§ 3 Arbeitsortprinzip

Hinsichtlich des in diesem TV Mindestlohn festgelegten Mindestlohnes ist auf den jeweiligen Ort der Erbringung der Arbeitsleistung abzustellen. Der Ort der Erbringung der Arbeitsleistung unterliegt der Aufzeichnungspflicht.

§ 4 Fälligkeit der Vergütungsansprüche

Die Abrechnung der Vergütung erfolgt monatlich. Die Entgeltperiode ist der Kalendermonat. Die Abrechnung und Auszahlung ist spätestens bis zum 15. des Folgemonats vorzunehmen.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

Bitte beziehen Sie sich auf die offizielle Version von www.gesetze-im-internet.de.