Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Rechtsnormen des Mindestlohn-Tarifvertrages für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft vom 18. Mai 2009 (TVMindestlohn Wäscherei)

Ausfertigungsdatum
2009-10-21
Fundstelle
BAnz: 2009, Nr 160, 3634

Stand: Die zugehörige V v. 21.10.2009 BAnz Nr. 160, 3634 (WäschereiArbV) tritt gem. § 3 dieser V am 31.3.2013 außer Kraft

§ 1 Geltungsbereich

Räumlich: Für die Bundesrepublik Deutschland.

Fachlich: Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die gewerbsmäßig überwiegend Textilien für gewerbliche Kunden sowie öffentlich- rechtliche oder kirchliche Einrichtungen wäscht (Objektkundengeschäft), unabhängig davon, ob die Wäsche im Eigentum der Wäscherei oder des Kunden steht, soweit das Objektkundengeschäft prägend ist. Die Prägung des Objektkundengeschäfts liegt vor, wenn der Umsatzanteil an gewerblichen Kunden sowie öffentlich-rechtlichen oder kirchlichen Einrichtungen größer als 80% ist.

Persönlich: Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

§ 2 Mindestlohn

  1. Der folgende Mindestlohn ist zugleich Entgelt im Sinne des § 5 Nummer 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für alle vom persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

  2. Der Mindestlohn beträgt in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

    •  *
      
      • Ost
    •  *   ab 1. Juli 2009
      
      • 6,36 €
    •  *   ab 1. April 2010
      
      • 6,50 €
    •  *   ab 1. April 2011
      
      • 6,75 €
    •  *   ab 1. April 2012
      
      • 7,00 €
  3. Der Mindestlohn beträgt in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein:

    •  *
      
      • West
    •  *   ab 1. Juli 2009
      
      • 7,51 €
    •  *   ab 1. April 2010
      
      • 7,65 €
    •  *   ab 1. April 2011
      
      • 7,80 €
    •  *   ab 1. April 2012
      
      • 8,00 €

§ 3 Weitere Bestimmungen

  1. Es gilt der Mindestlohn des Arbeitsortes. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf das Entgelt ihres Einstellungsortes, soweit dieses höher ist.

  2. Der Abrechnungszeitraum für den Mindestlohn ist jeweils der Kalendermonat. Der Anspruch auf den Mindestlohn wird spätestens am 15. des Folgemonats fällig.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

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