Deutsche Bundesgesetze und -verordnungen

Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlohnes im Dachdeckerhandwerk - Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik - im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) (siehe: TVMindestlohnDachd 6) (TVMindestlohnDachd 6)

Ausfertigungsdatum
2011-12-21
Fundstelle
BAnz: 2011, Nr 196, 4623

Stand: Die zugehörige V v. 21.12.2011 BAnz. Nr. 196, 4623 (DachdArbV 6) tritt gem. § 2 dieser V am 31.12.2013 außer Kraft

§ 1 Geltungsbereich

(1) Räumlicher Geltungsbereich: Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Betrieblicher Geltungsbereich: ^bjnr519630011bjne000100000_01_BJNR519630011BJNE000100000 Betriebe, die unter den betrieblichen Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – in der jeweils geltenden Fassung (Anhang ) fallen.

(3) Persönlicher Geltungsbereich: Gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Nicht erfasst werden jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie das Reinigungspersonal.

Maßgeblich ist die am 1. Januar 2012 geltende Fassung.

§ 2 Mindestlohn

(1) Der Mindestlohn beträgt

    • ab 1. Januar 2010

    • 10,60 €

    • ab 1. Januar 2011

    • 10,80 €

    • ab 1. Januar 2012

    • 11,00 €

    • ab 1. Januar 2013

    • 11,20 €

(2) Höhere Lohnansprüche auf Grund anderer Tarifverträge oder einzelvertraglicher Vereinbarungen bleiben unberührt.

(3) Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat geleisteten Stunden wird spätestens zur Mitte des Monats fällig, der auf den Monat folgt, für den er zu zahlen ist.

Anhang Betrieblicher Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk – Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik – in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Januar 2012 geltenden Fassung:

(Fundstelle: BAnz. 2011, 4624)

Alle Betriebe und selbständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks.

Was ist Bundesgit?

Bundesgit ist der Versuch, die Mechanismen der Versionskontrolle von Software auf deutsche Gesetze anzuwenden. Diese Seite wurde automatisch aus den Inhalten des zugehörigen GitHub Repositories erzeugt.

Was ist GitHub?

GitHub ist ein Verzeichnis, das Programmierer zum Entwickeln und Veröffentlichen oft freier Software-Projekte nutzen können. GitHub basiert auf dem Versions-Management-System Git.

Wie funktioniert Git?

Mit Git können Entwickler von verschiedenen Orten aus gemeinsam an einem Software-Projekt arbeiten. Einzelne Arbeitsschritte können nachverfolgt und die Arbeit unterschiedlicher Menschen zu einem Gesamtwerk zusammengefügt werden.

Was hat das mit Gesetzen zu tun?

Die Ausarbeitung von Gesetzen ähnelt bei genauerem Hinsehen der Entwicklung von Software. Die Nutzung eines Versions-Management-Systems kann den Entstehungsprozess von Gesetzen transparenter und im Rückblick nachvollziehbar machen ( TED-Talk zum Thema).

Wer betreibt Bundesgit?

Bundesgit ist ein Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland, einer gemeinnützigen Organisation zur Förderung von freiem Wissen und offenen Daten.

Wie kann ich mitmachen?

Beteiligung ist gerne willkommen, es gibt viel zu tun! Informiere Dich über aktuelle Entwicklungen über Twitter oder unsere Mailingliste.

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